Bautzen, DER LANDKREIS

Anhaltende Trockenheit im Landkreis: Hinweise zur sparsamen Wassernutzung

Ausgetrockneter Uferbereich mit einem Wasserrest
26.06.2025

Pressemitteilung

Dürresituation im Landkreis spitzt sich erneut zu

Trotz jüngster Regenfälle herrscht insbesondere im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster bereits wieder  Niedrigwasser. Auch der Grundwasserspiegel ist betroffen. Die Dürresituation in Sachsen spitzt sich erneut zu – ähnlich wie in den Jahren 2018 bis 2020 sowie 2022, in denen flächendeckende Entnahmeverbote erforderlich waren.

Nur langanhaltender, ergiebiger Dauerregen könnte die derzeitige Situation deutlich entspannen – mit Blick auf die kommenden Sommermonate ist das jedoch unwahrscheinlich.

Weil Grundwasser und Oberflächengewässer eng miteinander verbunden sind, ist eine erneute Verschärfung der Lage in den nächsten Monaten realistisch. Bereits jetzt prüft die Untere Wasserbehörde, ob ergänzend zur geltenden Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2019 im Laufe des Jahres weitere Entnahmeverbote ausgesprochen  werden müssen. Ziel ist es, den Wasserhaushalt sowie die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen.

Der Landkreis Bautzen bittet daher die Bevölkerung um Mithilfe, um die Belastung für Fließgewässer und Grundwasser zu begrenzen.

Jeder kann etwas tun – konkrete Empfehlungen:

  • Wasser sparen – überall, wo es möglich ist
  • Wasser in Flüssen, Bächen und Seen belassen
  • Pflanzen nur in den Abendstunden bewässern
  • Keine Bewässerung von reinen Rasenflächen
  • Private Grundwasserentnahmen auf das Notwendige reduzieren
  • Ausschließlich Regenwasser zur Gartenbewässerung nutzen – Regentonnen und Zisternen bei Niederschlag auffüllen

Hinweis für Wasserrechtsinhaber:

Wer über ein Wasserrecht zur Entnahme verfügt, dieses aber nicht mehr nutzt, kann es unkompliziert und formlos per E-Mail zurückgeben.

Die Verwaltung appelliert: Jeder Liter zählt. Wer Wasser spart, schützt unsere gemeinsame Lebensgrundlage.

Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme

Beachten Sie die aktuell geltenden Regelungen zum Verbot der Wasserentnahme im Landkreis.

Hier finden Sie weiterführende Informationen rund um den Themenkomplex "Trockenheit und Niedrigwasser".

Ihre Ansprechpartner

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Gewässeraufsicht" gern.