Bautzen, DER LANDKREIS

Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Kleine Spree genehmigt

07.08.2025

Bekanntmachung

Genehmigung der 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Kleine Spree vom 17.12.2024

Das Landratsamt Bautzen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für den Abwasserzweckverband Kleine Spree hat mit Bescheid vom 06.01.2025 (Aktenzeichen 15.2-093.1101:11-AZV-Kl-Spree-neu) auf der Grundlage des § 61(1) des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Seite 134) geändert worden ist, wie folgt entschieden:

„Die am 17.12.2024 von der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Kleine Spree beschlossene 4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Kleine Spree vom 07. Dezember 2011 wird genehmigt.“

Bautzen, den 06.01.2025
Landratsamt Bautzen,
Udo Witschas, Landrat

Lesen Sie hier die Satzung des Abwasserzweckverbandes Kleine Spree: