Bautzen, DER LANDKREIS

Errichtung einer Mobilfunk Basisstation in Doberschau Gaußig genehmigt

01.08.2025

Bekanntgabe einer Baugenehmigung

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 21.07.2025 die Genehmigung zur Errichtung eines 50,61 m hohen Stahlgittermasten einschließlich der notwendigen Infrastruktur für ei ne Mobilfunk Basisstation in 02633 Doberschau Gaußig Neuzockau, Gemarkung Zockau, Flurstück 190 (Aktenzeichen 632.20221940)

Verfügender Teil der Baugenehmigung:

  1. Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt.

  2. Die Genehmigung ergeht unter folgender Bedingung: Der dem Bauantrag beigefügte Landschaftspflegerische Begleitplan zum Funkturm Medewitz/Cossern 6389O vom 15.12.2022 erstellt durch die MEP Plan GmbH ist als Voraussetzung zur Erteilung des naturschutzrechtlichen Einvernehmens vollumfänglich umzusetzen. Im weiteren sind die hierzu im Baugenehmigungsbescheid erhobenen Auflagen einzuhalten.

Ihre Rechte

Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E09 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 32/2025 vom 06.08.2025 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.

    Rechtsgrundlagen

    Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: