Die Unterlagen zur Vorprüfung können bis zum 08.08.2025 eingesehen werden.
Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten
Die Voxclean GmbH beantragte eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure am Standort des Betriebssitzes in 01906 Burkau, Säuritzer Straße West 5.
Für dieses Vorhaben ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
Die Vorprüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss.
Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbstständig anfechtbar.
Unterlagen können eingesehen werden
Die Prüfungsunterlagen können während der Öffnungszeiten im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt in Kamenz, Macherstraße 57 bis zum 08.08.2025 eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Rechtsgrundlagen
- https://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/ Bundesimmissionsschutzgesetz: Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- https://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/ Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung: Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18269-SaechsUVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen: Webseite der Sächsischen Staatskanzlei
- https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft : Webseite der Bundesregierung
Bekanntmachung
Das Ergebnis der Vorprüfung wird im Elektronischen Amtsblatt 28/2025 vom 09.07.2025 bekannt gegeben.
- Elektronisches Amtsblatt 28/2025 barrierearmes Dokument