Bautzen, DER LANDKREIS

Anlage zur Oberflächenbehandlung in Burkau: Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich

04.07.2025

Die Unterlagen zur Vorprüfung können bis zum 08.08.2025 eingesehen werden.

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten

Die Voxclean GmbH beantragte eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Oberflächenbehandlung unter Verwendung von Fluss- oder Salpetersäure am Standort des Betriebssitzes in 01906 Burkau, Säuritzer Straße West 5.

Für dieses Vorhaben ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Die Vorprüfung ergab, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt werden muss. 

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht selbstständig anfechtbar.

Unterlagen können eingesehen werden

Die Prüfungsunterlagen können während der Öffnungszeiten im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt in Kamenz, Macherstraße 57 bis zum 08.08.2025 eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Katrin Gesk

Rechtsgrundlagen

Bekanntmachung

Das Ergebnis der Vorprüfung wird im Elektronischen Amtsblatt 28/2025 vom 09.07.2025 bekannt gegeben.