Bekanntgabe einer Baugenehmigung
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 27.06.2025 die Genehmigung zur Errichtung eines Discount- und Verbrauchermarktes mit 132 PKW-Stelleplätzen und einer Verkaufsfläche vom 2650 m² in 01904 Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 12, Gemarkung Oberneukirch, Flurstücke 140, 141, 146/2 (Az. 632.20232379).
Verfügender Teil der Baugenehmigung
- Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt.
- Das naturschutzrechtliche Einvernehmen gemäß § 67 Absatz 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 39 Sächsisches Naturschutzgesetz sowie gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 21 Absatz 6 Bundesnaturschutzgesetz zum Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet „Oberlausitzer Bergland“ wird mit der Forderung nach Durchsetzung der nachfolgenden Auflagen erteilt.
- Das Vorhaben ist genehmigungsfähig und das Benehmen nach § 74 Absatz 1 Sächsisches Wassergesetz für die geplante Errichtung eines Discount- und Verbrauchermarkt mit 132 Pkw-Stellplätzen kann im konkreten Einzelfall erteilt werden, wenn folgende Nebenbestimmungen bei der Maßnahmenumsetzung berücksichtigt werden.
Ihre Rechte
Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer 104 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 27/2025 vom 02.07.2025 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
- Elektronisches Amtsblatt 27/2025 barrierearmes Dokument
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: