Bekanntgabe einer Baugenehmigung
Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 02.06.2025 die Genehmigung zur Nutzungsänderung der Dreifeld-Sporthalle (Wesenitzsportpark) auch als Versammlungsstätte in 01877 Bischofswerda, Clara-Zetkin-Straße 4, Gemarkung Bischofswerda, Flurstück 1166/31 (Az. 632.20250657).
Verfügender Teil der Baugenehmigung
- Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt.
- Die zulässige Personenanzahl in der Sporthalle bei der Nutzung als Versammlungsstätte wird auf maximal 670 Personen festgesetzt.
- Die Sporthalle darf als Versammlungsstätte nur werktags in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 07.00 bis 22.00 Uhr genutzt werden.
Ihre Rechte
Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.
Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:
Auslegung der Unterlagen
Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer E12 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.
Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":
Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn
Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 23/2025 vom 03.06.2025 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: