
Wir schreiben Klartext

Unter dem Motto „Amtsdeutsch a.D." arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Bautzen seit geraumer Zeit in Schreibwerkstätten daran, die Formulierungen in ihren Schreiben zu verbessern. Ziel ist es, verständlicher und weitestgehend in Alltagssprache zu kommunizieren – ohne auf die notwendige Rechtsverbindlichkeit zu verzichten.
In den Schreibwerkstätten üben die Teilnehmenden, komplexe Sätze zu vereinfachen und Behördentexte verständlicher zu formulieren. „Verwaltungssprache darf keine Barriere sein. Wer schreibt, muss verstanden werden - das ist eine Frage des Respekts gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, betont Landrat Udo Witschas.
In mehreren Ämtern fanden bereits Schreibwerkstätten statt, so unter anderem im Sozialamt, Bauaufsichtsamt, Jugendamt, Jobcenter, Gesundheitsamt, im Abfallamt, Schulamt und Ausländeramt. Auch die Azubis und Studenten der Verwaltung wurden bereits geschult. Bürgerfreundliche Sprache wird künftig fester Bestandteil der internen Fortbildungsangebote sein.
Darüber hinaus wurde eine Servicestelle Klartext eingerichtet. Diese soll die Mitarbeiter beim bürgerfreundlichen Formulieren unterstützen. Die Servicestelle steht aber auch Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Wer Post vom Landratsamt erhält und diese nicht versteht, kann sich an die Servicestelle wenden.
Die Initiative „Amtsdeutsch a.D.“ ist Teilaspekt der Verwaltungsmodernisierung und eines Qualitätsmanagements, das sich am Bürger orientiert. Mit den Schreibwerkstätten setzt das Landratsamt ein deutliches Zeichen für mehr Serviceorientierung und Transparenz im Verwaltungshandeln.
Die Initiative wird vom Büro des Landrates koordiniert.
Beispiele aus der Schreibwerkstatt:
Vorher:
Auch wenn ein Rechtsbehelf gegen den Bescheid eingelegt worden ist, ist ein geforderter Erstattungsbetrag fristgemäß zu zahlen.
Nachher:
Falls Sie gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen, müssen Sie den Betrag dennoch bis zum…an den Landkreis Bautzen zurückzahlen.
Vorher:
Die Ausübung des zugelassenen eingeschränkten Gemeingebrauchs wird für die Tatbestände Baden sowie Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet.
Nachher :
Das Baden und das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ist nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet.
Vorher:
Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Nachher:
Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass Sie unsere Aufforderung zunächst fristgerecht erfüllen müssen, auch wenn Sie Widerspruch einlegen.