Bautzen, DER LANDKREIS

Neubau eines Verwaltungsgebäudes, eines Sozialgebäudes und eines Archivs in Neschwitz genehmigt

15.05.2025

Bekanntgabe einer Baugenehmigung

Das Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, erteilte am 17.04.2025 die Genehmigung zum Neubau von Verwaltung, Sozialgebäude  und Archiv in 02699 Neschwitz, Wetro Siedlung 13-22, Gemarkung Saritsch Flurstücke 148/3, 148/7 (Az. 632.20241452).

Verfügender Teil der Baugenehmigung

  1. Nach Maßgabe der eingereichten Bauvorlagen und der mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauzeichnungen sowie unter Beachtung der im weiteren Bescheid enthaltenen Auflagen wird für das Vorhaben die Baugenehmigung erteilt.
  2. Mit der Baugenehmigung wird das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde unter Einhaltung der naturschutzrechtlichen Auflagen erteilt.
  3. Die Genehmigung wird erst wirksam, wenn zur finanziellen Absicherung des Rückbaus des beantragten Vorhabens und der Beseitigung der Bodenversiegelung vor Beginn der Bauarbeiten eine Sicherheitsleistung zugunsten des Landkreises Bautzen, Untere Bauaufsichtsbehörde durch die in § 232 BGB genannten Arten oder einem anderen gleichwertigen und geeigneten Sicherungsmittel über 190.872,00 Euro erbracht wurde. Mit der Baubeginnanzeige ist gegenüber der Genehmigungsbehörde die Erbringung der Sicherheitsleistung nachzuweisen. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet. Die Bauaufsicht behält sich vor, weitergehende Anforderungen, die sich aus der Sicherheitsleistung ergeben, zu erheben.
  4. Die Anpassung der Höhe der Sicherheitsleistung bleibt vorbehalten, wenn sich seit der Bestellung oder letzten Anpassung der Sicherheitsleistung der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Baupreisindex für Rohbauarbeiten an gewerblichen Betriebsgebäuden um mehr als 15 Prozent erhöht hat.

Ihre Rechte

Gegen die Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift an das Landratsamt Bautzen mit Sitz in Bautzen zu richten.

Der elektronischen Form genügt ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente finden Sie auf dieser Seite:

Auslegung der Unterlagen

Die vollständige Baugenehmigung und die Verfahrensakte können Sie im Landratsamt Bautzen, Bauaufsichtsamt, Macherstraße 57, 01917 Kamenz, Zimmer 104 während der Öffnungszeiten einsehen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Bauordnungsrechtliche Verfahren":

Zustellung der Baugenehmigung an die Nachbarn

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt 21/2025 vom 21.05.2025 gilt die Baugenehmigung als den Nachbarn zugestellt.

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen für die Erteilung der Baugenehmigung sowie der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf Revosax, einer Seite des Freistaates Sachsen nachlesen: