Bautzen, DER LANDKREIS

Ergebnis der 22. Sitzung des Kreistages Bautzen am 04.12.2023

Arbeitsplatz eines Kreisrates: Tisch mit Mappe und Einladung
05.12.2023

In seiner Sitzung am 04.12.2023 befasste sich der Kreistag Bautzen unter anderem mit diesen Themen:

Zweckverband „Lessingbad Kamenz“ wird gegründet

Der Kreistag hat die Gründung des Zweckverbandes Lessingbad Kamenz zum 01.04.2024 beschlossen. In dem Zuge stimmten die Kreisräte der Verbandssatzung und dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Kamenz zu. Auch die Stadt wird bis zum 31.12.2023 entsprechende Beschlüsse fassen.

Mit der Gründung des Zweckverbandes können gemeinsam Fördermittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregion beantragt werden, um ein Kombi-Bad zu errichten. Dieses wird abschließend auch gemeinsam durch den Zweckverband betrieben, in dem die Stadt Kamenz und der Landkreis Bautzen jeweils den gleichen Anteil von 50 % innehaben. 

Die Projektinhalte für das Kombi-Bad wurden aufgrund der Energiekrise und den sich daraus ergebenden Baupreissteigerungen in Abstimmung zwischen den Partnern Stadt Kamenz und Landkreis Bautzen weiter geschärft, fortgeschrieben und aktualisiert. Das Projekt beinhaltet nun im Innenbereich ein 6-Bahnen-Wettkampfbecken, eine kleine Sauna, sowie ein kombiniertes Nichtschwimmer- und Freizeitbecken. Zusätzlich sind im Außenbereich unter anderem ein Außenbecken, ein Volleyballplatz und ein Spielplatz vorgesehen. Damit soll die touristische Infrastruktur der Stadt und der Region gestärkt werden.

Die Gründung des Zweckverbandes bedarf der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Ziel ist es, die Genehmigung bis zum 01.04.2024 zu erlangen. Mit Gründung geht das beim Landkreis beschäftigte Badpersonal auf den Zweckverband über. Um eine Umsetzung des Projektes in der 2. Förderperiode ab 2027 zu ermöglichen, wird der Zweckverband umgehend mit der Ausschreibung der Planungsleistungen beginnen. Damit könnte der Fördermittelantrag im 4. Quartal 2026 gestellt werden und die Inbetriebnahme des neuen Bades Ende des 3. Quartals 2030 erfolgen.

Vereinbarung über Benutzungsentgelte und Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst

Der Kreistag ermächtigte den Landrat, die Vereinbarung über Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst gemäß Sächsischem Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz mit den Kostenträgern (im Wesentlichen die Krankenkassen) abzuschließen. Damit wird die Finanzierung von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes mittels einheitlicher, leistungsgerechter Entgelte gesichert. Die Entgelte sind so zu bemessen, dass auf der Grundlage einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung ein bedarfsgerechter, leistungsfähiger und wirtschaftlicher Rettungsdienst gewährleistet ist. 

Die Kostenverhandlungen über das Budget 2024 wurden abgeschlossen. Die Entgeltbedarfsberechnung wurde neu gefasst. So steigen zum Beispiel die Kosten für einen Krankentransport von 199,40 Euro auf 241,60 Euro. Die Kosten für einen Einsatz mit dem Rettungstransportwagen steigen von 674,90 Euro auf 760,90 Euro. Die Kosten für den Einsatz eines Notarztes mit Notarzteinsatzfahrzeug oder Rettungstransportwagen steigen von 249,10 Euro auf 284,70 Euro. Die überarbeitete Gebührensatzung Rettungsdienst tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Prioritätenliste des Landkreises zu Kreisstraßen- und Kreisbrückenbaumaßnahmen für das Jahr 2024 

Die Kreisräte bestätigten die Prioritätenliste des Landkreises Bautzen für das Jahr 2024 zu Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem Kommunalbudget des § 20b Sächsisches Finanzausgleichsgesetz geplant sind. 

Dazu gehören folgende Maßnahmen:

  • K 7271 Ausbau Ortsdurchfahrt Pannewitz, 2. Bauabschnitt(mit Gemeinde Burkau)
  • K 7269 Ausbau Ortsdurchfahrt Wölkau-Stacha, 1. Bauabschnitt (mit Gemeinde Demitz-Thumitz)
  • K 9244 Ausbau Ortsdurchfahrt Ohorn (mit Gemeinde Ohorn)
  • K 7239 Ausbau Bautzen – S 110. 1. BA, 2. TA bei Soculahora 
  • K 7253 Ersatzneubau Bauwerk 1 Schlungwitz
  • K 9211 Ersatzneubau Bauwerk 3 über Schleichgraben bei Tätzschwitz

Weiterhin wurden die mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag abgestimmten Maßnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Kenntnis genommen.
Alle Maßnahmen sollen in eine Gesamtprioritätenliste einfließen, die der Landesdirektion Sachsen vorgelegt wird.

Richtlinie zur Ehrenamtsförderung wird erweitert

Die im Landkreis Bautzen geltende Richtlinie zur Ehrenamtsförderung wird um Fördergegenstände im Rahmen des Kommunalen Bürgerbudgets erweitert. Förderfähig sind damit Sachkosten, geringwertige Wirtschaftsgüter und Investitionen zur Ausübung der Vereinsarbeit sowie ehrenamtliche Initiativen, die der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements dienen. Nicht förderfähig sind Personalkosten sowie Aufwandsentschädigungen, Honorare und vergleichbare direkte Zahlungen an ehrenamtlich Tätige.

Wohnprojekte für Asylbewerber und Geduldete in den Sozialräumen Bautzen und Kamenz

Der Kreistag gab den Beschluss für zwei Wohnprojekte für Asylbewerber wieder zurück in den Sozialausschuss. Damit können diese beiden dezentralen Projekte in den Sozialräumen Bautzen und Kamenz mit je 150 Unterbringungsplätzen noch nicht starten. In der kommenden Woche soll es dazu einen Sonderausschuss geben, damit über diese beiden Wohnprojekte schnellstmöglich entschieden wird und diese auch beginnen können.

Satzungsgemäß ist der Ausschuss zuständig. Auf Antrag der AfD-Fraktion wurde der Beschluss vor einigen Wochen (wie einst bei der Vergabe für ein Wohnprojekt im Sozialraum Hoyerswerda) nicht im Ausschuss entschieden, sondern dem Kreistag zur Beschlussfassung unterbreitet. Der Kreistag lehnte es in den beiden aktuellen Fällen ab, anstelle des Ausschusses diese Entscheidung zu treffen - und verwies das Thema zurück in den Ausschuss.

Breitbandausbau geht weiter

Der Kreistag beschloss die Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Breitbanderschließung im Rahmen der Gigabit-Richtlinie 2.0, dem sogenannten Graue-Flecken-Programm, welches grundsätzlich auf Gebietskörperschaften fokussiert ist, die den größten Nachholbedarf haben. Förderfähig sind demnach alle Gebiete, in denen derzeit keine Datenraten von 200Mbit/s symmetrisch oder 500Mbit/s im Download zuverlässig zur Verfügung stehen.

In einem Markterkundungsverfahren wurden zwischen dem 02.06. und dem 28.07.2023 alle Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, eine verbindliche Meldung zur vorhandenen Breitbandinfrastruktur und eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen für die nächsten drei Jahre abzugeben.

In Auswertung der Meldungen wurden 33.700 Adressen im Landkreis als förderfähig eingeschätzt. Die Adressen wurden in 5 Cluster (Cluster 11 – 15) eingeteilt, wobei Cluster 12 (Bereich Kamenz) und Cluster 15 (Elsterheide, Bernsdorf, Neukirch bei Königsbrück, Laußnitz, Frankenthal) als besonders nachholbedürftig und damit prioritär förderfähig eingestuft wurden. Für diese zwei Cluster steht der Bewilligungsbescheid in Aussicht, so dass hier mit der Ausschreibung begonnen werden kann. Sollten für die drei übrigen Cluster keine Fördermittelzusagen eingehen, wird der Landkreis eine erneute Antragstellung im Rahmen der Förderaufrufe 2024 angehen.

Änderungen in der Verwaltungsstruktur des Landratsamtes

Zum 01.01.2024 wechselt die Aufgabe der Betreuung des Fachinformationszentrums Zuwanderung vom Geschäftskreis des Ersten Beigeordneten (Ausländeramt) in den Geschäftskreis der Beigeordneten zum Kreisentwicklungsamt.

Ab 01.09.2024 gelten folgende Zuständigkeiten:

  • Dem Landrat wird eine Stabsstelle Wirtschaftsförderung und Tourismus direkt zugeordnet.
  • Der Geschäftsbereich des Ersten Beigeordneten wird zum Dezernat 1 mit den Ämtern
    • Innerer Service
    • Kreisfinanzverwaltung
    • Gebäude- und Liegenschaftsamt
    • Straßenverkehrsamt 
    • Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
    • Schulamt
    • Gesundheitsamt
  • Der Geschäftsbereich der Beigeordneten wird zum Dezernat 2 mit der Stabsstelle Strukturwandel/ Breitband und den Ämtern
    • Ordnungsamt
    • Kreisentwicklungsamt
    • Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
    • Bauaufsicht
    • Straßen- und Tiefbauamt
    • Umwelt- und Forstamt
    • Abfallamt
  • Der Geschäftsbereich 3 wird zum Dezernat 3 mit den Ämtern
    • Ausländeramt 
    • Jobcenter 
    • Sozialamt 
    • Jugendamt

Die Zuordnungsänderungen der Ämter zu den Dezernaten ist erforderlich, um bestehende Schnittstellen zwischen den Verwaltungsbereichen besser zu nutzen. Wesentlichste Änderung ist dabei das Zusammenführen der Sozialbereiche im Dezernat 3 aufgrund vielfältiger Überschneidungen.

Darüber hinaus wird sich der Landrat zukünftig die Wirtschaftsförderung und den Tourismus in einer Stabsstelle, die eine strategische und impulsgebende Rolle einnehmen wird, direkt unterstellen. Die operativen Aufgaben verbleiben im Kreisentwicklungsamt.

Weitere Beschlüsse und Informationen im Kurzüberblick:

Landkreis verkauft Grundstücke in Bernbruch und Wachau

Die Kreisräte stimmten dem Verkauf des Grundstückes der ehemaligen Straßenmeisterei in Kamenz, Bernbruch zum Kaufpreis von 320.500 Euro zu. Das Grundstück ist bebaut mit einer Fahrzeughalle, einem Sozial-und Bürogebäude, einem Garagenkomplex und einer Tankstelle.

Des Weiteren beschlossen die Kreisräte den Verkauf des bebauten Grundstückes der ehemaligen Straßenmeisterei Wachau zum Preis von 343.600 Euro. Das mit einer Fabrikantenvilla bebaute Grundstück wird ebenso wie das Grundstück in Bernbruch aufgrund der Neuorganisation der Straßenmeistereien nicht mehr für die Pflichtaufgaben des Landkreises benötigt.

Jugendhilfeplan bis 2029 beschlossen

Der Kreistag hat den Jugendhilfeplan des Landkreises für den Zeitraum 2024 bis 2029 mit den Leistungsbereichen „Prävention“ und „Hilfen zur Erziehung“ beschlossen.

Zielstellung der vorgelegten Planung ist es, eine ganzheitliche Betrachtung der Jugendhilfelandschaft im Landkreis Bautzen abzubilden. Zudem liefert die Zusammenstellung eine an den Bedarfslagen der entsprechenden Planungsräume (Bautzen, Kamenz, Hoyerswerda) ausgerichtete Ziel- und Maßnahmenplanung. Der Planungsprozess fand unter intensiver Beteiligung der Arbeitsgemeinschaften „Jugendhilfeverbund“ und „Hilfen zur Erziehung“ statt.

Kreistagswahlen 2024

Der Kreistag wählte Andrea Peter zur Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses für die Kreistagswahl am 9. Juni 2024. Zu ihrer Stellvertreterin wurde Lisette Helth gewählt. 

Jahresabschlüsse 

Der Kreistag nahm den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises Bautzen zum 31.12.2021 zur Kenntnis und stellte den Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme von 816.218.586,81 Euro fest.

Darüber hinaus stellten Die Kreisräte die Jahresabschlüsse folgender Einrichtungen fest und entlasteten die jeweiligen Betriebsleitungen für das entsprechende Wirtschaftsjahr:

Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebes Kreismusikschule/ Kreisvolkshochschule:

  • Bilanzsumme: 749.867,51 Euro
  • Jahresfehlbetrag:  -163.006,81 Euro

Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Deutsch- Sorbisches Volkstheater:

  • Bilanzsumme: 13.067.498,86 Euro
  • Jahresüberschuss: 410.222,71 Euro

Des Weiteren beschloss der Kreistag den Jahresüberschuss 2022 der Kreissparkasse Bautzen in Höhe von 797.000 Euro vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen und damit auf eine Ausschüttung an den Landkreis Bautzen zu verzichten. Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Bautzen wurde zudem für den Jahresabschluss 2022 entlastet.

Personalien

Im Rahmen der Sitzung erfolgte die Verabschiedung des Geschäftsführers der Oberlausitz Kliniken gGmbH, der zum 31.12.2023 in den Ruhestand eintritt.

Ebenfalls zum 31.12.2023 in den Ruhestand verabschiedet wurde die langjährige Leiterin des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes, Ulrike Kutschke. Ihre Nachfolge tritt ab 01.01.2024 Norbert Bialek an, der bisher das Sachgebiet Tiergesundheit und Tierschutz leitet.

Jan Zschornack wird ab dem 01.01.2024 die Stelle des Amtsleiters Abfallamt übernehmen. Jan Zschornack war bereits seit längerem kommissarisch als Leiter des Amtes eingesetzt. Nach erfolgter Ausschreibung der Stelle erfolgt die Besetzung nun regulär.