Bautzen, DER LANDKREIS

Ansprechpartner im Landratsamt für Kriegsvertriebene aus der Ukraine

Ausländeramt: Persönliche Anmeldung zur Registrierung

Neu ankommende Kriegsvertriebene aus der Ukraine müssen sich im Ausländeramt in Kamenz persönlich anmelden. Dies ist am Dienstag und Donnerstag möglich. Für Ihre persönliche Vorsprache im Ausländeramt reservieren Sie sich bitte eine Termin. Das Ausländeramt entscheidet, ob eine Aufnahme in den Landkreis Bautzen möglich ist oder eine Weiterfahrt zu einer Erstaufnahmeeinrichtung in Dresden oder Leipzig notwendig ist.

Die aktuellen Besucheradressen und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite zur Dienstleistung "Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis".

Jobcenter: Leistungen zum Leben

Das Jobcenter ist zuständig für die "Leistungen zum Leben" (SGB 2, SGB 12, Bildung und Teilhabe). Voraussetzung ist eine Registrierung im Ausländeramt. Alle Formulare und Kontakte für Leistungen zum Leben finden Sie auf den Seiten dieser Dienstleistungen:

Jugendamt: Übernahme von Kosten für Kindergarten und Hort

Das Jugendamt übernimmt die Elternbeiträge für den Besuch von Kinderkrippe, Kindergarten und Hort. Die Kontakte und die Formulare für denn Antrag finden Sie auf der Seite zur Dienstleistung "Übernahme der Elternbeiträge".

Kreiskasse: Auszahlung an Kriegsvertriebene ohne Konto

Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die noch kein eigenes Konto besitzen, können mit ihrem Leistungsbescheid an der Kreiskasse ihre Leistungen als Barzahlung erhalten. Die Auszahlung erfolgt einmal im Monat für den ganzen Monat. Die Kontakte und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Landkreisverwaltung".