Bautzen, DER LANDKREIS

Covid-19: Gesundheitsamt informiert Schulpersonal und Eltern

eine Schultafel, auf der der mit Kreide geschriebene Schriftzug 'Corona' zu sehen ist.
Corona und Schule
11.09.2020

Informationen für Schulpersonal und Eltern bei Auftreten von Covid-19

Was tut das Gesundheitsamt, wenn an einer Schule ein Fall von Covid-19 auftritt?

Die Amtsärtzin informiert in einem Schreiben Eltern und Schulpersonal über die Vorgehensweise des Amtes. Darin erläutert sie, dass das Gesundheitsamt beim ersten Auftreten von Covid-19 an einer Schule Ermittlungen aufnimmt.

Dabei ist das Amt verpflichtet

  • enge Kontaktpersonen von Infizierten von der Allgemeinheit abzusondern
  • Quarantänen auszusprechen

Die nach Infektionsschutzgesetz ausgesprochenen Quarantänen dienen dazu, Infektionsketten zu durchbrechen um die restliche Bevölkerung vor einer Erkrankung zu schützen. Ein freies Bewegen im öffentlichen Raum ist den unter Quarantäne stehenden Personen streng untersagt.

Das Gesundheitsamt versucht dabei differenziert vorzugehen, um die Anzahl der Quarantänen so gring wie möglich zu halten. Deshalb ergibt sich an unterschiedlichen Schultypen auch ein unterschiedliches Vorgehen.

Nach Eingang eines positiven Befundes setzt sich das Gesundheitsamt mit der Schule und den Eltern in Verbindung und fordert Kontaktpersonen-Listen ab.

Danach

  • werden die Kontaktpersonen informiert
  • wird durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes telefonisch die Quarantäne angeordnet und ein Termin zur Testung im Gesundheitsamt vereinbart
  • wird ein enger Informationsaustausch zwischen Gesundheitsamt und Schule angestrebt.

Wer bekommt einen Test?

Nur enge Kontaktpersonen müssen getestet werden. Die Kriterien dabei sind

  • Abstand von 1,5 Metern wurde unterschritten ( zum Beispiel Banknachbar)
  • enger Gesprächskontakt länger als 15 Minuten ( zum Beispiel gute Freunde, die die Pausen gemeinsam verbringen)
  • kein Schutz durch Masken

Vorgehen des Gesundheitsamtes an Grundschulen

Bei Kindern im Grundschulalter kann keine Unterscheidung zwischen verschiedenen Kontaktpersonenkategorien innerhalb einer Klasse getroffen werden. Hier werden die gesamte Klasse in Quarantäne gesetzt und alle Schüler getestet.

Vorgehen des Gesundheitsamtes ab 5. Klasse

Im Unterschied zum Grundschulalter kann ein differenziertes Vorgehen versucht werden. Aus den Klassenlisten werden die engen Kontaktpersonen mithilfe des betroffenen Schülers, der Lehrer und der Eltern ermittelt. Diese Kontaktpersonen sind verpflichtet sich einem Test zu unterziehen. Diese Schüler werden in Quarantäne gesetzt.

Die anderen Mitschüler werden nicht in Quarantäne gesetzt. Ihnen wird ein Test angeboten. Dies dient unter anderem dazu, Unsicherheiten und Ängsten entgegenzuwirken. Der Schule steht es frei, diese Klasse geschlossen nach Hause zu schicken oder im kleineren Kreis weiter zu unterrichten.

Wie geht es nach dem Befundeingang weiter?

Bei negativen Befunden der Testungen erfolgt eine 2. Testung der Kinder, die in Quarantäne sind, nach etwa einer Woche. Der Termin wird durch die Telefonisten des Gesundheitsamtes bekannt gegeben.

Wichtig ist, dass die allgemeinen Hygienemaßnahmen streng umgesetzt werden:

  • Masken tragen
  • haufig die Hände waschen
  • Abstand halten

Was geschieht, wenn sich das Infektionsgeschehen an der Schule nicht mehr nachvollziehen lässt?

Wenn sich das Infektionsgeschehen in der Schule nicht mehr nachvollziehen lässt und mehr als zwei Covid-19 Fälle auftreten, behält sich das Gesundheitsamt vor, die Schule vorübergehend zu schließen.

Kann die Quarantäne durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden?

Nein. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung) kann 14 Tage betragen. Deshalb ist aufgrund des großen Ansteckungsrisikos bei engen Kontaktpersonen eine Verkürzung nicht möglich.

Können Eltern oder Geschwister einen Test im Gesundheitsamt erhalten?

Nein, sie gelten als Kontaktpersonen von Kontaktpersonen. Diese werden nicht regulär getestet. Erst wenn eine Kontaktperson positiv wird, ändert sich die Situation. Trotzdem gibt es Ausnahmefälle. In Einzelfällen wird geprüft, ob die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes testen können.

Werden auch Eltern betroffener Kinder in Quarantäne versetzt?

Nein. Eltern können sich bei der Landesdirektion Sachsen aber über die Möglichkeiten des Lohnersatzes bei Betreuung des Kindes informieren.

Das Gesundheitsamt empfiehlt

  • Umsetzung der Hygienekonzepte der Schule durch alle Lehrer und Schüler
  • Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mindestens auf den Gängen und bei Durchmischung der Klassen
  •  Abstand halten, wo immer möglich
  • Kranke Kinder mit Erkältungssymptomen zu Hause lassen und spätestens bei einem Arzt vorstellen, wenn die Symptome nach 48 Stundennicht abgeklungen sind
  • Elternabend grundsätzlich in großen Räumen durchführen und Mund-Nasen-Schutz tragen

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Symptome bei sich oder dem Geschwisterkind bemerken, gehen Sie zum niedergelassenen Arzt. Über die 116 117 werden Ihnen ärztliche Kollegen genannt, die Testungen durchführen.

Testungen nur mit Termin

Testungen werden nur mit Termin im Gesundheitsamt durchgeführt. Es genügt, wenn ein Elternteil mit dem Kind ins Testcenter kommt. So verringert sich das Infektionsrisiko für alle. Im Testcenter gilt eine Mund-Nasen-Schutz Pflicht.
 

Ihre Ansprechpartner im Gesundheitsamt

Sie haben noch Fragen? Dann wenden Sie sich an unsere Corona-Hotline:

Schreiben des Gesundheitsamtes vom 11.09.2020

Hier können Sie sich das Schreiben des Gesundheitsamtes vom 11.09.2020 herunter laden: