
Zwei Allgemeinverfügungen verbieten die Wasserentnahme
Brunnenwasser zum Rasenwässern nur für eine Stunde am Tag
Noch immer ist es untersagt, im Landkreis Bautzen Wasser mit Pumpen aus Seen, Teichen oder Flüssen zu entnehmen. Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen vom 27.06.2019 gilt nach wie vor und wurde durch die Allgemeinverfügung vom 28.07.2022 ergänzt. Mit der neuen Verfügung darf auch Wasser aus privaten Brunnen zur Bewässerung von Rasen nur zwischen 19:00 und 10:00 Uhr für maximal eine Stunde entnommen werden.
Wer abpumpt oder länger aus Brunnen wässert, riskiert Bußgeld
Wer dennoch Wasser aus Gewässern abpumpt, riskiert also ein Bußgeld. Auch wer seinen Rasen zwischen 19:00 und 10:00 Uhr länger als eine Stunde mit Brunnenwasser wässert oder zwischen 10:00 und 19:00 Uhr Brunnenwasser für den Rasen verwendet, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Landratsamt kontrolliert häufiger
Die Gewässer im Landkreis Bautzen führen wegen der anhaltenden Trockenheit überwiegend Niederigwasser. Die angekündigte Wetterlage verspricht keine Besserung. Das Landratsamt Bautzen wird daher in den nächsten Wochen mehr als bisher kontrollieren.
Allgemeinverfügungen zum Verbot der Wasserentnahme
- Gewässeraufsicht: Allgemeinverfügung vom 28.07.2022 zur Anordnung weiterer Maßnahmen zum Schutze des Wasserhaushaltes barrierearmes Dokument
- Gewässeraufsicht: Allgemeinverfügung vom 27.06.2019 zur Untersagung der Wasserentnahme aus einem Oberflächengewässer mittels Pumpvorrichtung Hier können Sie die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen zum Verbot der Wasserentnahme im Originalwortlaut herunterladen.
Ihre Ansprechpartner
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Gewässeraufsicht" gern.
Weiterführende Informationen
Auf der Themenseite im Wasserportal des Freistaates Sachsen erhalten Sie aktuelle Informationen zur derzeitigen Niedrigwassersituation.
- https://www.wasser.sachsen.de/niedrigwasser zur Themenseite "Niedrigwasser"
Lesen Sie dazu auch unsere Nachricht vom 04.08.2022: