Vollzug des Sächsischen Versammlungsgesetzes
Beschränkende Verfügungen zur Versammlung im Waldcamp
Das Landratsamt Bautzen erließ am 18.05.2022 eine Allgemeinverfügung zu einer Versammlung in Form eines Waldcamps im Waldgebiet zwischen Ottendorf-Okrilla und Würschnitz.
Die Allgemeinverfügung richtet sich an den wechelnden Personenkreis, der sich dort seit August 2021 befindet und welcher unter dem Motto "Heibo bleibt – Unser Wald bleibt und wir auch!“ Baumhäuser und Plattformen errichtet hat (Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer).
Was müssen die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer beachten?
Die Allgemeinverfügung gibt unter anderem Auflagen
- zur Örtlichkeit der Versammlung
- zur Bennenung eines Versammlungsleiters
- zur Einhaltung von Forderungen zum Brandschutz
- zur Einhaltung von Forderungen zum Jugendschutz
- zur Einhaltung von Forderungen zum Umweltschutz
- zur Einhaltung von Forderungen zum Immissionsschutz
- zur Haltung von Tieren
Außerdem wird die Nutzung der errichteten baulichen Anlagen untersagt.
Den genauen und verbindlichen Wortlaut entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
Inkrafttreten der Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung tritt am 19.05.2022 in Karft.
Ihre Rechte
Gegen diese Allgemeinverfügung können die Versammlungsteilnehmerinnen und Versammlungsteilnehmer bis zum 19.06.2022 Widerspruch eingelegen. Die Anordnungen der Allgemeinverfügung müssen jedoch dennoch beachtet werden. Den korrekten Wortlaut der Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung.
Bekanntmachung der Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung wurde im Elektronischen Amtsblatt 20/2022 vom 18.05.2022 bekannt gegeben.