Genehmigung der Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasser und Abwasser Zweckverbandes Lausitz
Das Landratsamt Bautzen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für den Wasser und Abwasser Zweckverband Lausitz hat mit Bescheid vom 03. März 2026 (Aktenzeichen 15.2-093.1101:25-WAZ-L<19.01.2026) auf der Grundlage des § 61 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2019 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 270), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 134) zuletzt geändert worden ist, wie folgt entschieden:
„Die am 19. Januar 2026 von der Verbandsversammlung des Wasser und Abwasser Zweckverbandes Lausitz beschlossene Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Wasser und Abwasser Zweckverbandes Lausitz vom 01. Juli 2025 wird genehmigt.“
Landratsamt Bautzen
Udo Witschas, Landrat
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