Bautzen, DER LANDKREIS

Pflichtumtausch von Führerscheinen - Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 müssen handeln

Das Deckblatt eines alten Papier-Führerscheines
Prüfen Sie, ob Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.
19.01.2023

Prüfen Sie das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins

Sie sind zwischen 1965 und 1970 geboren? Dann reservieren Sie jetzt online einen Termin zum Umtausch Ihres Führerscheins

Wenn Sie zwischen 1965 und 1970 geboren wurden und Ihr Führerschein  vor 1999 ausgestellt wurde, müssen Sie ihn bis zum 19.01.2024 umtauschen. Bitte reservieren Sie sich dafür  online einen Termin.

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, auf Grund von EU-Recht in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die erste Frist endete bereits am 19.07.2022. Bis dahin mussten alle Fahrerlaubnis-Inhaber mit den Geburtsjahren 1953 bis 1958 ihren Führerschein umtauschen. Die Frist für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 endete am 19.01.2023.

Nun sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 aufgerufen, die alten Führerscheine gegen neue EU-Führerscheine umzutauschen.

Der Umtausch soll sicherstellen, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten. Zuständig für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde.

Wo müssen Sie Ihren Führerschein umtauschen?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Bautzen, können Sie Ihren Führerschein im Landratsamt Bautzen umtauschen. Besuchen Sie dazu in Bautzen und Kamenz die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Führerschein: Pflichtumtausch". In Hoyerswerda steht Ihnen dafür das Bürgeramt zur Verfügung.

Mehr zum Pflichtumtausch der Führerscheine

Lesen Sie dazu auch unsere Nachricht vom 04.02.2020: