Bautzen, DER LANDKREIS

Öffentlicher Hinweis zu einem Grundstücksverkauf in der Stadt Bischofswerda

20.10.2020

Teilen Sie uns bitte Ihr Erwerbsinteresse bis zum 02.11.2020 mit.

Angebot für Landwirte zur Aufstockung des Betriebes

Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden.

  • Gemarkung Schönbrunn, Flurstück 569 mit 0,2856 Hektar Landwirtschaftsfläche
  • Gemarkung Schönbrunn, Flurstück 570 mit 0,7210 Hektar Landwirtschaftsfläche
  • Gemarkung Schönbrunn, Flurstück 570a mit 0,1109 Hektar Landwirtschaftsfläche

Die Flurstücke sind bis 30.09.2027 verpachtet.

Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen uns dies bitte bis zum  02.11.2020 schriftlich mit.

Ihr Schreiben sollte folgendes enthalten:

•    ein verbindliches Preisangebot
•    den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
•    das Aktenzeichen 61.1-780.21:1586/2020

Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit

Sie haben noch Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz gern.

Öffentlicher Hinweis zum Herunterladen

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.