Teilen Sie uns bitte Ihr Erwerbsinteresse bis zum 02.11.2020 mit.
Angebot für Landwirte zur Aufstockung des Betriebes
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke nach dem Grundstücksverkehrsgesetz entscheiden.
- Gemarkung Schönbrunn, Flurstück 569 mit 0,2856 Hektar Landwirtschaftsfläche
- Gemarkung Schönbrunn, Flurstück 570 mit 0,7210 Hektar Landwirtschaftsfläche
- Gemarkung Schönbrunn, Flurstück 570a mit 0,1109 Hektar Landwirtschaftsfläche
Die Flurstücke sind bis 30.09.2027 verpachtet.
Landwirte, die diese Grundstücke zur Aufstockung ihres Betriebes erwerben möchten, teilen uns dies bitte bis zum 02.11.2020 schriftlich mit.
Ihr Schreiben sollte folgendes enthalten:
• ein verbindliches Preisangebot
• den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
• das Aktenzeichen 61.1-780.21:1586/2020
Lage der Grundstücke
Ihr Formular für den Nachweis der Aufstockungsbedürftigkeit
Sie haben noch Fragen?
Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung Genehmigungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz gern.
- zur Seite der Dienstleistung Genehmigungen nach dem GrundstücksverkehrsgesetzHier finden Sie auch die Postanschrift für Ihr Angebot.
Öffentlicher Hinweis zum Herunterladen
- Öffentlicher Hinweis 61.6-780.21:1586/2020 Hier können Sie den Öffentlichen Hinweis herunterladen
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Genehmigung zum Verkauf der Grundstücke ist das Grundstücksverkehrsgesetz.
- www.gesetze-im-internet.de/grdstvg Auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie das Grundstücksverkehrsgesetz.