Für den Grenzübertritt ohne anschließende Quarantäne wird eine neue amtliche Bescheinigung notwendig.
Ab Mittwoch, 17.03.2021, können tschechische Grenzpendler ohne Pflicht zur Quarantäne nach Sachsen einreisen, wenn sie für die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe unabdingbar sind. Dies ist durch eine amtliche Bescheinigung der zuständigen kommunalen Behörde nachzuweisen. Bedingung ist weiterhin die Vorlage eines täglichen negativen Coronavirus-Tests bei jeder Einreise. Bisher galt diese Regelung nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Daseinsvorsorge und einzelne Branchen.
Ein ausfüllbares PDF ist durch Unternehmen bzw. Beschäftigte auszufüllen und zu unterschreiben bzw. durch das Unternehmen abzustempeln und per E-Mail beim Landratsamt als Antrag einzureichen. Das Dokument ist an die Adresse gewerbeamt@lra-bautzen.de zu senden. Der Bescheid erfolgt durch das Landratsamt ebenfalls ausschließlich per E-Mail.
- Amtliche Bescheinigung über eine Tätigkeit nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 oder Nummer 9 der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung Bescheinigung über Befreiung der Quarantänepflicht