Kontakt & Öffnungszeiten
Ansprechpartner
Ansprechpartner
- Erfassung, Bewertung, Übernahme, sichere Aufbewahrung und Erhalt von Archivgut
- Erschließung, Auswertung und Nutzbarmachung des Archivgutes
- Überlieferungsbildung
- Beratung und Betreuung
- der kreislichen Organe, Ämter und Einrichtungen
- der unter kreislicher Aufsicht oder Verwaltung stehenden Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- der Eigenbetriebe des Landkreises sowie der Zweckverbände und Beteiligungsgesellschaften bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen (Schriftgutverwaltung)
- Fachliche Beratung und Betreuung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie nichtkommunaler Archive im Landkreis in Fragen des Archivwesens
- Erforschung und Vermittlung der Regional- und Ortsgeschichte
Das Kreisarchiv Bautzen bewahrt die Überlieferung des Landkreises Bautzen sowie der Vorgängerkreise Bautzen, Bischofswerda, Hoyerswerda und Kamenz seit der Neugliederung der Kreise im Jahr 1952 auf.
Das Kreisarchiv verwahrt außerdem die Bestände von kreisangehörigen Gemeinden, die kein eigenes Archiv unterhalten, sowie die Bestände ehemals kreislicher Unternehmen. Darüber hinaus besitzt das Archiv verschiedene Sammlungen sowie eine umfangreiche Archivbibliothek.
Wer kann das Archivgut des Kreisarchives nutzen?
Bürgerinnen und Bürger können das Archivgut auf Antrag nutzen, vorausgesetzt, Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivgutes sprechen nicht dagegen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Benutzung des Kreisarchivs Bautzen bilden
- die Archivsatzung
- die Archivkostensatzung
- die Lesesaalordnung