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Ansprechpartner
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auf Bundes-, Staats- und Kreisstraßen auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau) müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Dies dient nicht nur der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, sondern auch den Arbeitern auf einer Baustelle. Eventuell müssen Verkehrsteilnehmer umgeleitet werden. Es ist dazu ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu stellen.
Anträge, die großen Kreisstädte Bautzen, Kamenz, Radeberg, Bischofswerda und Hoyerswerda betreffend, richten Sie bitte an die dort ansässige Straßenverkehrsbehörde.
Betrifft Ihre Baumaßnahme eine Gemeindestraße, ist Ihr Antrag an die zuständige Gemeinde zu richten.
Der Antrag ist mindestens 14 Tage von Beginn der Arbeiten zu stellen.
Dem Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung für Baumaßnahmen sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Verkehrszeichenplan oder Regelplan
- MVAS Zertifikat des verantwortlichen Bauleiters
- erforderlichenfalls Lageplan der Arbeitsstelle
- bei Bedarf einer Lichtsignalanlage – der Signalzeitenplan
- bei Vollsperrung – ein entprechender Verkehrszeichenplan mit Umleitungsbeschilderung
Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen möchten und dazu den öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis stellen. Dieser Antrag ist mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung zu stellen.
Anträge die großen Kreisstädte Bauten, Kamenz, Radeberg, Bischofswerda und Hoyerswerda betreffend, richten Sie bitte an die dort ansässige Straßenverkehrsbehörde.
Um die Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung zu erhalten benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung
- ausgefüllte Veranstaltererklärung
- Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz Ihrer Versicherung
Je nach Art und Umfang der Veranstaltung, sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (Sofern die Verkehrsregelung durch eine gewünschte Beschilderung vorübergehend geändert wird. Zum Beispiel durch Geschwindigkeitsbegrenzungen, Halteverbote, Parkleitsystemen oder anderes)
- ein Streckenverlaufsplan bei Umzügen