Bautzen, DER LANDKREIS

Landratsamt sucht Eigentümer der Flurstücke 336 und 337, Flur 2 der Gemarkung Groß Partwitz

22.06.2020

Bekanntmachungen zur Feststellung der Eigentümer

Waldschäden befürchtet: Wer kennt Eigentümer?

Auf den beiden Flurstücken 336 und 337, Flur 2 in der Gemarkung Groß Partwitz besteht derzeit die Gefahr einer erheblichen Schädigung des Waldes durch rindenbrütende Schadinsekten.

Die Eigentümer beziehungsweise mögliche Erben der Flurstücke 336 und 337, Flur 2 der Gemarkung Groß Partwitz sind dem Landratsamt Bautzen, Umwelt- und Forstamt auch nach umfänglichen Recherchen nicht bekannt.

Wer ist Eigentümer der Partwitzer Flurstücke?

Das Landratsamt Bautzen bittet die Eigentümer der Flurstücke 336 und 337, Flur 2, Gemarkung Groß Partwitz, sich umgehend zu melden. Es beabsichtigt, als zuständige Forstbehörde im Rahmen der Forstaufsicht forstpolizeiliche Maßnahmen auf den Flurstücken durchzuführen.

Auch wer sonst Angaben zu den Eigentumsverhältnissen der Flurstücke machen kann, sollte sich bitte umgehend beim Landratsamt Bautzen, Umwelt- und Fortsamt melden.

Wälder im Landkreis sind gefährdet

Die Fichten-, Kiefern- und Lärchenwälder im Landkreis Bautzen wurden im April dieses Jahres zu Gefährdungs- und Befallsgebieten von rindenbrütenden Schadinsekten erklärt. Dies sind vor allem:

  • Buchdrucker
  • Kupferstecher
  • Blauer Kiefernprachtkäfer
  • Kiefernstangenrüssler
  • Zwölfzähniger Kiefernborkenkäfer
  • Sechszähniger Kiefernborkenkäfer
  • Großer und Kleiner Waldgärtner
  • Großer Lärchenborkenkäfer

Ihre Ansprechpartner

Ihre Hinweise zum Eigentümer oder Fragen zum Thema richten Sie bitte an die Ansprechpartner der Dienstleistung "Waldrechtlichen Verfahren".

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Forstbehörde im vorliegenden Fall ist das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, Paragrafen 18 (Absatz 1), 40 (Absätze 1 und 2) und 41 (Absatz 1).