Bautzen, DER LANDKREIS

Landratsamt erlässt Verordnung zur Aufhebung des Trinkwasserschutzgebietes „Wasserfassung Schönbach" in der Stadt Kamenz

01.02.2023

Vollzug des Sächsischen Wassergesetzes

Versorgungsanlage wird nicht mehr benötigt

Das mit Rechtsverordnung des Kreistages Kamenz vom 19.01.1978 festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet „Wasserfassung Schönbach“ wird aufgehoben.

Die Wasserversorgungsanlage befindet sich auf dem ehemaligen Gebiet der Gemeinde Schönteichen und wird nicht mehr zur öffentlichen Trinkwasserversorgung benötigt. Die Kompensation erfolgt über das zentrale Trinkwasserversorgungsnetz der Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz.

Rechtsverordnung

Hier können Sie denText der Verordnung des Landratsamtes Bautzen vom 19.01.2023 im Originalwortlaut einsehen.

Ihre Ansprechpartner

Mit Ihren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Ausweisung und Überwachung von Wasserschutzgebieten".