01.02.2023
Vollzug des Sächsischen Wassergesetzes
Versorgungsanlage wird nicht mehr benötigt
Das mit Rechtsverordnung des Kreistages Kamenz vom 19.01.1978 festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet „Wasserfassung Schönbach“ wird aufgehoben.
Die Wasserversorgungsanlage befindet sich auf dem ehemaligen Gebiet der Gemeinde Schönteichen und wird nicht mehr zur öffentlichen Trinkwasserversorgung benötigt. Die Kompensation erfolgt über das zentrale Trinkwasserversorgungsnetz der Energie und Wasserversorgung Aktiengesellschaft Kamenz.
Rechtsverordnung
Hier können Sie denText der Verordnung des Landratsamtes Bautzen vom 19.01.2023 im Originalwortlaut einsehen.
Ihre Ansprechpartner
Mit Ihren Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Ausweisung und Überwachung von Wasserschutzgebieten".