Bautzen, DER LANDKREIS

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zur Sperrung von Reitwegen im Landkreis Bautzen

06.12.2022

Vollzug des Sächsischen Waldgesetzes

Gefahr durch umstürzende Bäume oder herabstürzende Baumteile

Verschiedene Reitwege in den Forstrevieren Bischofswerda, Cunewalde und Ohorn sind vom 08.12.2022 bis 31.05.2024 gesperrt

Borkenkäferschädigungen am Fichtenbestand beenträchtigen die Sicherheit von Reiter und Pferd

Aufgrund  von Sturm- und Dürreereignisse in den letzten Jahren haben sich Borkenkäferarten in den Wäldern im Landkreis Bautzen immer stärker ausgebreitet. Das hat zum flächenhaften Absterben befallener Fichtenbestände geführt.

Entlang der in der Allgemeinverfügung genannten Reitwege (oder Teilen davon) befinden sich großflächig abgestorbene Fichtenbestände. Daher besteht in diesen Bereichen die Gefahr, dass in Richtung der Reitwege abgestorbene Bäume umstürzen oder Kronenteile herunterbrechen. 

Zum Schutz von Leib und Leben für Reiter und Pferd wird deshalb das Reiten, wie auch das Führen eines Pferdes, auf den unter Nummer 1 der Allgemeinverfügung genannten Reitwegen (oder Teilen davon) vorübergehend untersagt.

Ab wann und wie lange gilt die Sperrung?

Die Sperrung der in der Allgemeinverfügung benannten Reitwege gilt ab dem 8. Dezember 2022 bis zum 31.Mai 2024. Sie kann jedoch bei Bedarf verlängert oder aber widerrufen werden.

Allgemeinverfügung

Hier können Sie die Allgemeinverfügung vom 01.12.2022 im Originalwortlaut einsehen

Reitwege im Landkreis Bautzen

Einen Überblick über die ausgewiesenen Reitwege und die derzeit geltenden Sperrungen erhalten Sie im Geoweb des Landkreises Bautzen.

Ansprechpartner

Ihre Fragen zum Thema beantworten Ihnen gerne die Ansprechpartner der Dienstleistung "Ausweisung von Reitwegen im Wald".