Bautzen, DER LANDKREIS

Landratsamt ändert Allgemeinverfügung zur Sperrung von Reitwegen

31.01.2023

Vollzug des Sächsischen Waldgesetzes

Das Führen von Pferden auf den gesperrten Reitwegen ist gestattet

Das Landratsamt Bautzen hatte durch Allgemeinverfügung vom 01.12.2022 mehrere (abschnittsweise) Sperrungen von Reitwegen im Landkreis Bautzen angeordnet. Die Sperrung der Reitwege wurde nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung im elektronischen Amtsblatt am 08.12.2022 wirksam und gilt bis mindestens 31.05.2024.

Was ändert sich?

Mit Bescheid vom 26. Januar 2023 wurde der Wortlaut der Allgemeinverfügung vom 01.12.2022 geändert. Demnach ist auf den gesperrten Reitwegen zwar weiterhin das Reiten verboten, jedoch dürfen Pferde auf diesen Abschnitten geführt werden.

Warum war die Änderung notwendig?

Nach einschlägiger Rechtsprechung umfasst der Begriff "Reiten" im Sinne von § 12 Absatz 1 Sächsisches Waldgesetz ausdrücklich nicht das Führen von Pferden. 

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bauten vom 01.12.2022 war daher in diesem Punkt zu ändern.

Änderung zur Allgemeinverfügung

Hier können Sie die Allgemeinverfügung vom 26.01.2023 zur Änderung der Allgemeinverfügung vom 01.12.2022 im Originalwortlaut einsehen.

Allgemeinverfügung

Hier können Sie die Allgemeinverfügung vom 01.12.2022 im Originalwortlaut einsehen

Reitwege im Landkreis Bautzen

Einen Überblick über die ausgewiesenen Reitwege und die derzeit geltenden Sperrungen erhalten Sie im Geoweb des Landkreises Bautzen.

Ihre Ansprechpartner

Die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Ausweisung von Reitwegen im Wald" beantworten Ihnen gern Ihre Fragen.