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Gartenbrunnen verbrauchen viel Grundwasser
Besser Zisternen nutzen
Nachdem das Landratsamt Bautzen im Jahr 2019 per Allgemeinverfügung ein Entnahmeverbot von Wasser aus Oberflächengewässern verhing, wurden mehr Gartenbrunnen gebaut. Die Nutzung solcher Brunnen beansprucht jedoch das ohnehin knapper werdende Grundwasser stärker als notwendig.
Die Errichtung einer Zisterne zur Sammlung von Niederschlagswasser ist oftmals günstiger und sie spart natürliche Ressourcen. Deshalb solten Zisternen grundsätzlich als Alternative zum Gartenbrunnen in Erwägung gezogen werden.
Gartenbrunnen müssen angezeigt werden
Gärtner, die dennoch auf Gartenbrunnen nicht verzichten wollen, müssen dies dem Landratsamt anzeigen. Dabei ist zu beachten:
- Brunnen sind durch qualifizierte Bohrunternehmen zu errichten. Die Errichtung eines Gartenbrunnens in Eigenleistung ist in der Regel nicht zulässig.
- Die Bohrarbeiten sind mindestens einen Monat vor Beginn beim Landratsamt Bautzen anzuzeigen
Für die Bohranzeige nutzen Sie bitte das Online-Portal ElbaSax des Freistaates Sachsen. In der Regel übernimmt aber das Bohrunternehmen die Anzeige.
- https://antragsmanagement.sachsen.de/ams/elba zum Online-Portal Elba Sax
Das Landratsamt prüft mit der Bohranzeige die Auswirkungen auf die Umwelt. Bitte denken Sie daran: Das Landratsamt kann als Wasserbehörde die Nutzung von Gartenbrunnen einschränken oder untersagen, wenn Beeinträchtigungen das Grundwassers zu befürchten sind.
Anzeige versäumt - Bußgeld droht
Die Errichtung von Brunnen ohne Anzeige beim Landratsamt Bautzen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Bitte sparen Sie Wasser
Die Trockenjahre in jüngster Vergangenheit ließen den Grundwasserpegel sinken. Bitte verwenden Sie Wasser immer so sparsam wie möglich, damit auch Ihre Kinder und Enkel diese Ressource noch nutzen können.
Ihre Ansprechpartner im Landratsamt
Ihre Fragen zum Thema richten Sie an die Ansprechpartner der Dienstleistung "Bearbeitung wasserrechtlicher Anzeigen".
Lesen Sie dazu auch diese Nachricht vom 02.08.2022: