Bautzen, DER LANDKREIS

Flurbereinigung S 177 Ortsumfahrung Großerkmannsdorf/Radeberg – Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich

08.10.2024

Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu erwarten

Die Teilnehmergemeinschaft Ländliche Neuordnung S 177 - Ortsumfahrung Großerkmannsdorf/Radeberg stellt die 4. Änderung des Wege- und Gewässerplanes mit landwirtschaftlichem Begleitplan auf.

Für dieses Vorhaben ist eine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die Vorprüfung ergab, dass durch das durch die 4. Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

Diese Feststellung des Landratsamtes Bautzen ist nicht selbständig anfechtbar.

Unterlagen können eingesehen werden

Die maßgeblichen Unterlagen können Sie im Landratsamt Bautzen, Vermessungs- und Flurneuordnungsamt, Sachgebiet Flurneuordnung in 01917 Kamenz, Garnisonsplatz 9 einsehen. 

Bekanntmachung über das Ergebnis der Vorprüfung

Hier können Sie den Bekanntmachungstext im Originalwortlaut lesen:

Rechtsgrundlagen

Ihre Ansprechpartner im Landratsamt

Ihre Fragen beantworten Ihnen die Ansprechpartner zur Dienstleistung "Flurbereinigungsverfahren".