Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Landrat des Landkreises Bautzen am 12. Juni 2022
Zjawne wozjewjenje wo přewjedźenju wólbow
Ze sćěhowacym zjawnym wozjewjenjom so na to skedźbni, zo so w blišim času komunalne wólby přewjedu. Politiske strony a wolerske zjednoćenstwa, kotrež chcedźa so k wólbam stajić, su namołwjene, swoje kandidatne lisćiny (wólbne namjety) zapodać.
Tohodla wobsahuje zjawne wozjewjenje tohorunja pokiwy za politiske strony a wolerske zjednoćenstwa, w kotrej formje a hač do hdy maja so wólbne namjety zapodać a za kotre politiske strony a wolerske zjednoćenstwa su podpěrowace podpisma trěbne.
Štóž chce jako (wyši) měšćanosta/wjesnanosta abo jako krajny rada kandidować, smě tež jako jednotliwa wosoba wólbny namjet zapodać.
Dokładniše informacije namakaja so w hamtskich němskorěčnych wozjewjenjach.
Hiermit wird gemäß § 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 2018 (SächsGVBl. Seite 298), das zuletzt durch Artikel des Gesetzes vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. Seite 722) geändert worden ist und § 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Kommunalwahlgesetzes vom 16. Mai 2018 (SächsGVBl. Seite 313) die Landratswahl im Landkreis Bautzen bekannt gemacht:
- Die Wahl des Landrates für den Landkreis Bautzen findet am Sonntag, dem 12. Juni 2022 statt. Entfallen auf keinen der Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, dem 3. Juli 2022, ein zweiter Wahlgang statt.
- Die Parteien und Wählervereinigungen und Einzelbewerber werden hiermit aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Jede Partei und jede Wählervereinigung und jeder Einzelbewerber kann nur einen Wahlvorschlag einreichen.
- Wahlvorschläge können frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und müssen spätestens am 7. April 2022 bis 18:00 Uhr bei der Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses, Frau Andrea Peter, im Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen, schriftlich eingereicht werden. Wahlvorschläge für die Wahl am 12. Juni 2022 gelten auch für einen etwaigen zweiten Wahlgang, sofern sie nicht ab 13. Juni 2022 bis spätestens 17. Juni 2022, 18:00 Uhr, zurückgenommen werden. Änderungen der Wahlvorschläge, die zur ersten Wahl zugelassen waren, sind nur im Rahmen der §§ 44a Absatz 2 Nr. 2, 56 Kommunalwahlgesetz und § 21 Kommunalwahlordnung bis 17. Juni 2022, 18:00 Uhr, zulässig.
- Auf die Bestimmungen über Inhalt und Form von Wahlvorschlägen – die §§ 6a, 41, 56 Kommunalwahlgesetz und § 16 Kommunalwahlordnung– sowie die den Wahlvorschlägen beizufügenden Unterlagen - § 16 Absatz 3 Kommunalwahlordnung- wird hingewiesen. Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. Die Wahlvorschläge sollen nach dem amtlichen Muster der Anlage 16 der Kommunalwahlordnung eingereicht werden. Vordrucke für Wahlvorschläge sowie alle weiteren erforderlichen Vordrucke können bei der Vorsitzenden des Kreiswahlausschusses angefordert werden. Informationen zum Datenschutz bei der Aufstellung von Wahlvorschlägen: Indem der Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung dem Versammlungsleiter die für die Erstellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunalwahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilt, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung) und – soweit er Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgibt, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereinigung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt entsprechend dem Musterformular 1 unter http://www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informationspflichten.html auszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen datenschutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 Kommunalwahlgesetz).
- Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 200 zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (sogenannte Unterstützungsunterschriften). Auf die Bestimmungen der §§ 6b, 41, 56 Kommunalwahlgesetz und § 17 Kommunalwahlordnung wird hingewiesen. Keiner Unterstützungsunterschrift bedarf der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, die auf Grund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten regelmäßigen Wahl im Kreistag des Landkreises Bautzen vertreten ist. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Kreistag des Landkreises Bautzen zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.
Darüber hinaus bedarf auch der Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften, der als Bewerber den amtierenden Amtsinhaber enthält. Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind von den Wahlberechtigten während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der zuständigen Gemeindeverwaltung nach Einreichung des Wahlvorschlages bis zum 7. April 2022, eigenhändig zu leisten. Am 7. April 2022 ist die Leistung von Unterstützungsunterschriften bis 18:00 Uhr möglich. Vor dem Zutritt zu den Räumen der Gemeindeverwaltungen kann unter Umständen aus Gründen der Pandemiebekämpfung eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung.
Die Stellen, an denen die Leistung der Unterstützungsunterschriften erfolgen kann, geordnet nach der Hauptwohnung der Wahlberechtigten, sind nachfolgend aufgeführt:
Arnsdorf | Gemeindeverwaltung Arnsdorf, Bahnhofstraße 15/17, 01477 Arnsdorf |
Bautzen | Stadtverwaltung Bautzen, Innere Lauenstraße 1, 02625 Bautzen |
Bernsdorf |
Stadtverwaltung Bernsdorf, Rathausallee 2, 02994 Bernsdorf |
Bischofswerda |
Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda |
Burkau | Gemeindeverwaltung Burkau, Hauptstraße 241, 01906 Burkau |
Crostwitz | Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau |
Cunewalde | Gemeindeverwaltung Cunewalde, Hauptstraße 19, 02733 Cunewalde |
Demitz-Thumitz | Gemeindeverwaltung Demitz-Thumitz, Hauptstraße 43, 01877 Demitz-Thumitz |
Doberschau-Gaußig | Gemeindeverwaltung Doberschau-Gaußig, Gnaschwitz, Hauptstraße 13, 02692 Doberschau-Gaußig |
Elsterheide | Gemeindeverwaltung Elsterheide, Am Anger 36, Bergen, 02979 Elsterheide |
Elstra | Stadtverwaltung Elstra, Am Markt 1, 01920 Elstra |
Frankenthal |
Gemeindeverwaltung Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau |
Göda | Gemeindeverwaltung Göda, Schulstraße 14, 02633 Göda |
Großdubrau | Gemeindeverwaltung Großdubrau, Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694 Großdubrau |
Großharthau | Gemeindeverwaltung Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau |
Großnaundorf | Stadtverwaltung Pulsnitz, Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz |
Großpostwitz. | bis 13.03.2022: Gemeindeverwaltung Großpostwitz, Gemeindeplatz 3, 02692 Großpostwitz, ab 14.03.2022 Gemeindeverwaltung Großpostwitz-Obergurig, Bahnhofstraße 2, 02692 Großpostwitz |
Großröhrsdorf | Stadtverwaltung Großröhrsdorf, Rathausplatz 1, 01900 Großröhrsdorf |
Haselbachtal |
Gemeindeverwaltung Haselbachtal, Schulstraße 7a, 01920 Haselbachtal |
Hochkirch |
Gemeindeverwaltung Hochkirch, Karl-Marx-Straße 16/17, 02627 Hochkirch |
Hoyerswerda | Stadtverwaltung Hoyerswerda, Bürgeramt, Dillinger Straße 1, 02977 Hoyerswerda |
Kamenz |
Stadtverwaltung Kamenz, Markt 1, 01917 Kamenz |
Königsbrück | Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, 01936 Königsbrück |
Königswartha |
Gemeindeverwaltung Königswartha, Bahnhofstraße 4, 02699 Königswartha |
Kubschütz |
Gemeindeverwaltung Kubschütz, Mittelweg 3, 02627 Kubschütz |
Laußnitz | Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, 01936 Königsbrück |
Lauta | Stadtverwaltung Lauta, Karl-Liebknecht-Straße 18, 02991 Lauta |
Lichtenberg |
Stadtverwaltung Pulsnitz, Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz |
Lohsa |
Gemeindeverwaltung Lohsa, Am Rathaus 1, 02999 Lohsa |
Malschwitz |
Gemeindeverwaltung Malschwitz, Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz |
Nebelschütz | Verwaltungsveband "Am Klosterwasser", Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau |
Neschwitz |
Gemeindeverwaltung Neschwitz, Bahnhofstraße 1, 02699 Neschwitz |
Neukirch/Lausitz | Gemeindeverwaltung Neukirch/Lausitz, Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz |
Neukirch |
Stadtverwaltung Königsbrück, Markt 20, 01936 Königsbrück |
Obergurig | bis 13.03.2022: Gemeindeverwaltung Großpostwitz, Gemeindeplatz 3, 02692 Großpostwitz, ab 14.03.2022 Gemeindeverwaltung Großpostwitz-Obergurig, Bahnhofstraße 2, 02692 Großpostwitz |
Ohorn | Stadtverwaltung Pulsnitz, Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz |
Oßling | Gemeindeverwaltung Oßling, Schulstraße 10, 01920 Oßling |
Ottendorf-Okrilla |
Gemeindeverwaltung Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla |
Panschwitz-Kuckau | Verwaltungsverband „Am Klosterwasser“, Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau |
Puschwitz |
Gemeindeverwaltung Neschwitz, Bahnhofstraße 1, 02699 Neschwitz |
Pulsnitz | Stadtverwaltung Pulsnitz, Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz |
Räckelwitz | Verwaltungsverband "Am Klosterwasser", Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau |
Radeberg |
Stadtverwaltung Radeberg, Markt 18, 01454 Radeberg |
Radibor |
Gemeindeverwaltung Radibor, Alois-Andritzki-Straße 2, 02627 Radibor |
Ralbitz-Rosenthal | Verwltungsverband "Am Klosterwasser", Poststraße 8, 01920 Panschwitz-Kuckau |
Rammenau | Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda |
Schirgiswalde-Kirschau | Stadtverwaltung Schirgiswalde-Kirschau, Rathausstraße 9, Schirgiswalde, 02681 Schirgiswalde-Kirschau |
Schmölln-Putzkau | Gemeindeverwaltung Schmölln-Putzkau, Schulweg 1, 01877 Schmölln-Putzkau |
Schwepnitz | Gemeindeverwaltung Schwepnitz, Dresdener Straße 4, 01936 Schwepnitz |
Sohland an der Spree |
Gemeindeverwaltung Sohland an der Spree, Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland an der Spree |
Spreetal | Gemeindeverwaltung Spreetal, Spremberger Straße 25, Burgneudorf, 02979 Spreetal |
Steina |
Stadtverwaltung Pulsnitz, Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz |
Steinigtwolmsdorf | Gemeindeverwaltung Steinigtwolmsdorf, Am Markt 1, 01904 Steinigtwolmsdorf |
Wachau |
Gemeindeverwaltung Wachau, Teichstraße 2, 01454 Wachau |
Weißenberg | Stadtverwaltung Weißenberg, August-Bebel-Platz 1, 02627 Weißenberg |
Wilthen |
Stadtverwaltung Wilthen, Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen |
Wittichenau | Stadtverwaltung Wittichenau, Ticinplatz 2, 02997 Wittichenau |
Die Unterstützungsunterschrift muss vom Wahlberechtigten auf einem Unterschriftsblatt nach dem amtlichen Muster der Anlage 23 der Kommunalwahlordnung unter Angabe des Tages der Unterzeichnung eigenhändig geleistet werden. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname und Anschrift (Hauptwohnung) vom Unterzeichner anzugeben; auf Verlangen hat er sich über seine Person auszuweisen.
Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustands die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies bei der zuständigen Gemeindeverwaltung spätestens bis 31. März 2022 schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.
Der Beauftragte sucht den Wahlberechtigten in seiner Wohnung oder an dem von diesem bezeichneten Aufenthaltsort, der innerhalb des Wahlgebietes liegen muss, auf und legt ihm ein Unterschriftsblatt zum Unterschreiben vor. Erforderlichenfalls nimmt der Beauftragte die Erklärung zu Protokoll.
Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Der Wahlberechtigte kann eine von ihm geleistete Unterstützungsunterschrift nicht zurücknehmen.
Bautzen, den 14. Februar 2022
Michael Harig, Landrat