- Corona-Informationen des Landratsamtes Bautzen
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- Corona: Allgemeinverfügung vom 15.01.2021 zur Absonderung von Kontaktpersonen Die Quarantäne-Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen
- Corona: Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 zur Absonderung von Kontaktpersonen Die Quarantäne-Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen
- Tipps für Kinder in Quarantäne oder häuslicher Lernzeit In eine häusliche Isolation oder Quarantäne versetzt worden zu sein, ist eine Ausnahmesituation, vor allem für Kinder. Mit diesem Schreiben wollen wir Ihnen einige Tipps für diese Zeit geben.
Die Corona-Hotline: Ihr Kontakt für medizinische Fragen, Verdachtsfälle und Reiserückkehrer
erreichbar:
Montag bis Freitag
08:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Sonnabend und Sonntag
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens kann es zu längeren Wartezeiten oder vorübergehender Nichterreichbarkeit der Kolleginnen und Kollegen im Gesundheitsamt kommen. Bitte versuchen Sie es in diesen Fällen später nochmals. Wir bitten um Verständnis.
Das Bürgertelefon - Ihr Kontakt für allgemeine Fragen
erreichbar:
Montag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Das Postfach für Ihre schriftlichen Anfragen zum Thema Corona
Aufgrund eines erhöhten Anfrageaufkommens bitten wir um Verständnis dafür, dass eine Antwort nicht immer gleich möglich ist. Vielen Dank.
Aktuelles
Mit dem Corona-Newsletter erhalten Sie die aktuellen Nachrichten des Landratsamtes Bautzen bequem per E-Mail. Aktuell wird der Newsletter täglich versendet und enthält neben Informationen zum aktuellen Infektionsgeschehen auch Hinweise zur den aktuell geltenden Corona-Maßnahmen.
- https://www.coronavirus.sachsen.de/ Weitere Informationen zur Corona-Lage Sachsen finden Sie auf dem Corona-Portal des Freistaates
- https://www.sk.sachsen.de/information-in-leichter-sprache-6003.html Hier finden Sie informationen in Leichter Sprache zum Coronavirus.
- https://www.sk.sachsen.de/informationen-in-gebaerdensprache-6005.html Hier finden Sie Informationen in Gebärdensprache zum Coronavirus.
- https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-08.pdf Neue Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar 2021 | gültig vom 11. Januar bis 7. Februar 2021
Wer benötigt ein Hygienekonzept?
Genehmigung von Hygienekonzepten
Alle Einrichtungen, die nicht aufgrund der Corona-Schutz-Verordnung bzw. der Allgemeinverfügung des Landkreises Bautzen, geschlossen wurden, müssen ein Hygienekonzept erstellen. Das Gesundheitsamt kann dessen Einhaltung überprüfen.
Kontakt: Hygienekonzepte werden ausschließlich per E-Mail an hygienekonzepte@lra-bautzen.de entgegengenommen. Die Konzepte sind zwei- drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin einzureichen.
Wer ist von der Genehmigungspflicht befreit?
Alle anderen Bereiche sind von der Genehmigungspflicht befreit. Im Falle einer Kontrolle der zuständigen Überwachungs- und Vollzugsbehörden sollten sie ein schriftliches Hygienekonzept jedoch vorzeigen können.
Checkliste
Die nachfolgende Checkliste soll eine Art Handreichung darstellen, damit die Betriebe, Einrichtungen und Angebote eine Orientierung für den Inhalt ihres Hygienekonzeptes haben. Das Dokument erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern ist eine Hilfestellung.
Checkliste zur Erstellung von Hygienekonzepten
Nutzen Sie unsere Checkliste zur Erstellung Ihres Hygienekonzeptes:
Leitfaden „Hygienekonzept für Sportveranstaltungen“
Rechtsgrundlage
- https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html Auf der Corona-Seite des Freistaates Sachsen finden Sie die aktuellen Rechtsverordnungen.
Neue Corona-Schutz-Verordnung
Der Freistaat hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung erlassen, die ab 11. Januar 2021 gilt.
- https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-01-08.pdf Neue Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Januar 2021 | gültig vom 11. Januar bis 7. Februar 2021
Corona-Tests: Wer testet wen?
Das Testsystem besteht aus zwei Säulen: Ambulant tätige (Haus)Ärzte und Gesundheitsamt.
Die Hausärzte sind dabei grundsätzlich erste Ansprechpartner bei Erkältungssymptomen. Bitte melden Sie sich zunächst telefonisch bei Ihrem Hausarzt und suchen sie nicht die Praxis auf. Ihr Hausarzt klärt mit Ihnen, ob in Ihrem Fall ein Corona-Verdacht besteht. Ist dies der Fall, bespricht er mit Ihnen, wann und wo ein Abstrich vorgenommen werden kann.
Das Gesundheitsamt ist zuständig für Reiserückkehrer und für alle Infizierten. Das Amt wird über alle positiven Testergebnisse – auch die der Hausärzte – durch das Labor informiert. Es spricht dann Quarantänen aus und ermittelt weitere Kontaktpersonen.
Zur Bewältigung der Corona-Pandemie sind beide Säulen wichtig. Um die ambulant tätigen Ärzte in ihrer Arbeit zu unterstützen, werden in Zuständigkeit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen in den nächsten Tagen spezielle Anlaufpraxen aufgebaut – mit Unterstützung von Kliniken, Städten und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt. Damit diese Testambulanzen erfolgreich arbeiten können, gilt: Ein Test ist nicht auf Wunsch möglich - suchen Sie diese Anlaufpraxen daher nicht unaufgefordert auf! Ein Test erfolgt ausschließlich nach Überweisung und Terminabstimmung durch den behandelnden Arzt.
Hinweis für Ärzte: Für Fragen wenden Sie sich bitte an ihre Ansprechpartner bei der Kassenärztlichen Vereinigung und nicht an das Gesundheitsamt.
Wann muss ich mich testen lassen und wer ordnet Quarantäne an?
- Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an die Corona-Hotline des Landratsamtes Bautzen 03591 5251-12121 wenden.
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Wenn Ihre Corona-Warn-App eine rote Meldung anzeigt, die auf ein erhöhtes Risiko hinweist, wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.
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Nicht getestet werden Kontaktpersonen zweiten Grades sowie Kontaktpersonen ersten Grades, die sich in Quarantäne befinden und keine Symptome aufweisen. Ausnahmen gelten für besondere Einrichtungen wie Kliniken, Heime oder Behinderteneinrichtungen.
- Wenn Sie von Ihrem Hausarzt getestet wurden, liegt das Ergebnis in der Regel zeitnah vor. Bis dahin isolieren Sie sich bitte weitgehend selbst. Beachten Sie die Nies- und Hustenhygiene! Ist das Ergebnis positiv, erhält das Gesundheitsamt diese Information und meldet sich bei Ihnen. Sie erhalten eine mündliche und später schriftliche Anordnung der Quarantäne. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt ermitteln Sie die Kontaktpersonen der letzten Zeit. Diese werden dann nach Prüfung ebenfalls unter Quarantäne gestellt und erhalten einen entsprechenden Quarantänebescheid.
- Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten eine Meldung an die Corona-Hotline des Landratsamtes 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
- Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
- Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
- Bei Personen, die sich aufgrund einer Corona-Infektion in Quarantäne befinden, läuft diese 10 Tage nach Beginn und bei einer 48-stündigen Symptomfreiheit aus. Für Kontaktpersonen gilt eine 14-tägige Quarantäne.
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Flyer.pdf?__blob=publicationFile Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne – Merkblatt RKI für Kontaktpersonen
Hinweise für die Müllentsorgung bei Quarantänen
Private Haushalte, in denen mit dem Coronavirus infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle in häuslicher Quarantäne leben, sollen den Haushaltsmüll nicht trennen. Das heißt, neben dem Restmüll sollen auch Verpackungsabfälle (gelbe Tonne), und Biomüll für die Dauer der Quarantäne über die Restmülltonne entsorgt werden. Nicht in den Restmüll von Quarantänehaushalten gehören jedoch weiterhin Altpapier, Altglas, Elektroschrott und Batterien. Gegebenenfalls müssen diese aufbewahrt werden, bis sie wieder entsorgt werden können.
Information zu Corona-Testergebnissen
Durch das Gesundheitsamt werden folgende Personen informiert:
- durch das Gesundheitsamt getestete Personen mit positiven (Corona nachgewiesen) Ergebnissen
- durch in den Praxen der Hausärzte getestete Personen bei positiven Ergebnissen
- durch in den Corona-Ambulanzen der Kassenärztliche Vereinigung (Anlaufpraxen) getestete Personen bei positiven Ergebnissen
Durch die Hausärzte werden folgende Personen informiert:
- durch in den Praxen der Hausärzte getestete Personen bei negativen Ergebnissen
- durch in den Corona-Ambulanzen der Kassenärztliche Vereinigung (Anlaufpraxen) getestete Personen bei negativen Ergebnissen
Mehrsprachige Informationen zum Thema Quarantäne
- https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus Informationen zum Coronavirus für Geflüchtete und Fachkräfte
- https://b-umf.de/p/mehrsprachige-informationen-zum-coronavirus/ Die Bundesregierung informiert über den aktuellen Stand zum Coronavirus auf verschiedenen Kanälen und in verschiedenen Sprachen.
Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf.
Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
Sie kommen aus einem internationalen Risikogebiet zurück nach Deutschland
Kommen Sie aus einem Land mit erhöhtem Corona-Risiko zurück oder reisen Sie aus einem solchen ein,
müssen Sie sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in Ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Ihrer Einreise ständig dort absondern und dürfen keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht zu Ihrem Hausstand gehören.
Zudem müssen Sie sich unverzüglich beim Gesundheitsamt melden bzw. unter www.einreiseanmeldung.de registrieren.
Für die Pflicht zur Quarantäne sieht die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung zahlreiche Ausnahmen vor. Unter anderem ist der Besuch von Verwandten ersten Grades ohne Test und Quarantäne möglich. Dies umfasst dann auch die Kernfamilie des jeweiligen Verwandten.
Internationale Risikogebiete
Das Robert-Koch-Institut informiert darüber, welche Staaten aktuell als Gebiete gelten, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht.
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html Hier finden Sie die offizielle Liste der Risiko-Länder.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage zu diesen Regeln für Reiserückkehrer aus dem Ausland ist die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung.
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18739#p1 zum Paragraphen 1 der Verordnung: Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende; Beobachtung
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18739#p3 zum Paragraphen 3 der Verordnung: Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne.
- Das Risiko einer schweren Erkrankung steigt ab 50 bis 60 Jahren stetig mit dem Alter an. Insbesondere ältere Menschen können, bedingt durch das weniger gut reagierende Immunsystem, nach einer Infektion schwerer erkranken. Da unspezifische Krankheitssymptome wie Fieber die Antwort des Immunsystems auf eine Infektion sind, können diese im Alter schwächer ausfallen oder fehlen, wodurch Erkrankte dann auch erst später zum Arzt gehen.
- Auch verschiedene Grunderkrankungen wie z.B. Herzkreislauferkrankungen, Diabetes, Erkrankungen des Atmungssystems, der Leber und der Niere sowie Krebserkrankungen scheinen unabhängig vom Alter das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu erhöhen.
- Bei älteren Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen ist das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf höher als wenn nur ein Faktor (Alter oder Grunderkrankung) vorliegt; wenn mehrere Grunderkrankungen vorliegen (Multimorbidität) dürfte das Risiko höher sein als bei nur einer Grunderkrankung.
- Für Patienten mit unterdrücktem Immunsystem (z.B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht, oder wegen Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr unterdrücken, wie z.B. Cortison) besteht ein höheres Risiko.
- Welche Kombination von Risikofaktoren mit weiteren (Lebens-)Umständen ein besonders hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei COVID-19 darstellen, ist noch nicht hinreichend bekannt.
- Was sollten Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf beachten
- Beachten Sie bitte die allgemeinen Verhaltensregeln (Hände waschen, Abstand halten zu Erkrankten) und weitere Maßnahmen der Kontaktreduktion
- Wichtig ist auch eine aktive Information über das Krankheitsbild, die bei der frühzeitigen Selbsterkennung von Symptomen helfen kann.
- Beachten Sie bitte die allgemeinen Verhaltensregeln (Hände waschen, Abstand halten zu Erkrankten) und weitere Maßnahmen der Kontaktreduktion
Kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf
- Schwangere scheinen nach bisherigen Erkenntnissen aus China kein erhöhtes Risiko gegenüber nicht schwangeren Frauen mit gleichem Gesundheitsstatus zu haben.
- Bei Kindern wurde bislang kein erhöhtes Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf berichtet.
Was sind Coronaviren?
Coronaviren wurden erstmals Mitte der 1960er Jahre identifiziert. Sie können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere. Coronaviren verursachen beim Menschen verschiedene Krankheiten, von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten wie dem Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder dem Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS).
In der Vergangenheit waren schwere, durch Coronaviren verursachte Krankheiten wie SARS oder MERS zwar weniger leicht übertragbar als Influenza, aber sie haben dennoch zu großen Ausbrüchen geführt, zum Teil in Krankenhäusern.
Was ist über die Ursache dieses Ausbruchs bekannt?
Man nimmt an, dass SARS-CoV-2 von Fledermäusen stammt, Zwischenwirte wurden jedoch noch nicht identifiziert. Derzeit wird davon ausgegangen, dass sich die ersten Patienten Anfang Dezember auf einem Markt in Wuhan in der Provinz Hubei, China, angesteckt haben.
Welche Übertragungswege gibt es und wie verläuft die Erkrankung?
Der Hauptübertragungsweg scheint die Tröpfcheninfektion zu sein. Theoretisch möglich sind auch Schmierinfektion und eine Ansteckung über die Bindehaut der Augen.
Die Krankheitsverläufe sind unspezifisch, vielfältig und variieren stark, von symptomlosen Verläufen bis zu schweren Pneumonien mit Lungenversagen und Tod. Daher lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zum „typischen“ Krankheitsverlauf machen. Aus den in China erfassten Fällen werden als häufigste Symptome Fieber und Husten berichtet. Dabei verliefen rund 80 % der Erkrankungen milde bis moderat. Vierzehn Prozent verliefen schwer, aber nicht lebensbedrohlich und in 6 % war der klinische Verlauf kritisch bis lebensbedrohlich (mit Lungenversagen, septischem Schock oder multiplem Organversagen).
Was bedeutet es für Deutschland, wenn sich das Coronavirus SARS-CoV-2 hierzulande zunehmend ausbreitet?
Es ist offen, wie viele Menschen sich insgesamt in Deutschland mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizieren werden. Schätzungen gehen von bis zu 70 % der Bevölkerung aus, es ist allerdings unklar, über welchen Zeitraum dies geschehen wird. Grundlage dieser Schätzungen ist die so genannte Basisreproduktionszahl von COVID-19. Sie beträgt 2-3. Das bedeutet, dass eine ansteckende Person 2 bis 3 weitere Personen ansteckt. Wenn sich nun ein solcher Erreger in einer homogenen Bevölkerung ohne jegliche Gegenmaßnahmen ausbreitet, dann würde die Ausbreitung erst dann aufhören, wenn von 50 % bis zu 70 % einer als vollkommen empfänglich angenommenen Bevölkerung nicht mehr empfänglich ist, d.h. sich angesteckt hat und dann immun geworden ist.
Die Auswirkungen für Deutschland lassen sich nicht vorhersagen. Auch wenn nach derzeitigen Erkenntnissen nur ein kleiner Teil der Erkrankungen schwer verläuft, könnte eine ungebremste Erkrankungswelle aufgrund der fehlenden Immunität zu einer erheblichen Krankheitslast in Deutschland führen.
Quelle:
Robert Koch-Institut
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html#doc13776792bodyText1
Corona-Schutz-Impfung: Impftermine jetzt online buchbar
Die sächsischen Impfzentren haben die Arbeit aufgenommen. Impftermine können ab sofort online gebucht werden. Der derzeitig vorliegende Impfstoff ist zugelassen für Personen ab 16 Jahren, die noch nicht an Covid-19 erkrankt waren. Es sind bisher keine Nachteile / Gefährdungen zu erwarten, wenn Menschen nach einer unwissentlichen Infektion geimpft werden.
Für die sächsischen Impfzentren ist jetzt durch das DRK die Telefon-Hotline 0800 0899 089 bekanntgegeben worden. Diese soll für Beratungen rund um das Impfen genutzt werden und auch für die Buchung von Impfterminen zur Verfügung stehen.
Aufgrund des begrenzt vorhandenen Impfstoffs gilt eine Rechtsverordnung des Bundes zur Priorisierung von Personengruppen. Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden. Details zu dieser Gruppe sind im § 2 der Verordnung aufgeführt.
Bei Einschränkungen der Mobilität bzw. für eine Fahrt ins nächstgelegene Impfzentrum besteht die Möglichkeit, diese Fahrt via Taxi über die Krankenkasse finanziert zu bekommen. Die Kostenübernahme gilt insbesondere für die Merkzeichen „Bl“, „H“, „aG“ sowie Pflegegrade 3 (mit dauerhaften eingeschränkten Mobilität), 4 und 5.
Dies geht aus einer Mitteilung der GKV hervor:
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp
- https://sachsen.impfterminvergabe.de Impftermine können ab sofort online auf dem Serviceportal des Freistaates gebucht werden
- http://www.gesetze-im-internet.de/coronaimpfv/__2.html Weitere Informationen zum § 2 Schutzimpfungen mit höchster Priorität der Coronavirus-Impfverordnung können Sie der Webseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz entnehmen
- https://medienservice.sachsen.de/medien/news/245248 Weitere Informationen zu den Impfterminen können Sie auf der Webseite des Freistaates nachlesen
Das Coronavirus wird von Mensch zu Mensch übertragen. Hauptsächlich geschieht dies über Tröpfcheninfektion, also zum Beispiel durch Husten und Niesen oder über die Hände.
Grundsätzlich gilt: Je kürzer der Kontakt und je länger der Abstand zu einer infizierten Person ist, desto geringer ist die Ansteckungsgefahr.
Das können Sie tun, um einer Ansteckung vorzubeugen:
- beachten Sie allgemeine Hygieneregeln
- waschen Sie sich häufig und gründlich die Hände mit Seife
- vermeiden Sie Händeschütteln
- halten Sie Abstand zu Erkrankten (etwa 1 bis zwei Meter)
- niesen und husten Sie in die Ellenbeuge
- nutzen Sie Einweg-Taschentücher
- lüften Sie häufig
- vermeiden Sie größere Menschenansammlungen
Die Möglichkeit, dass Sie sich mit dem Coronavirus infiziert haben, besteht,
- wenn Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde
- oder wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
In beiden Fällen gilt: Auch wenn Sie keine Krankheitszeichen haben, rufen Sie bitte im Gesundheitsamt (03591 5251 12121) an.
Wenn Sie Krankheitszeichen haben, rufen Sie bitte Ihren Hausarzt an. Er wird entscheiden, welche Schritte zu unternehmen sind.
Reduzieren Sie vorerst Ihre persönlichen Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause. Achten Sie auf eine gute Händehygiene und niesen und husten Sie in die Ellenbeuge.
Welche Gebiete zu den Risikogebieten zählen, erfahren Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes
- https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zur Seite des Robert-Koch-Institutes
Ausführliche Informationen zum Coronavirus finden Sie auf diesen Seiten:
- www.infektionsschutz.de/coronavirus Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
- www.rki.de Fachinformationen finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Institutes.