Bautzen, DER LANDKREIS

Coronapandemie: Landkreis Bautzen erlässt neue Allgemeinverfügung zur Absonderung von Personen

28.10.2021

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

Neue Regeln zur Absonderung von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und von positiv Getesteten

Das Landratsamt Bautzen erlässt erneut eine Allgemeinverfügung zur Absonderung von Personen im Zusammnehang mit der Coronapandemie. 

Das sind die wesentlichen Änderungen zur bisher geltenden Allgemeinverfügung:

  • Als vollständig gegen Covid19 geimpft gilt eine Person ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis.
  • Die Frist zur Freitestung von fünf oder sieben Tagen beginnt mit dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person. (verkürzte Absonderungszeit)
  • Verkürzte Absonderungszeiten für Schulen sind gesondert definiert. Eine frühzeitige Beendigung der Absonderung ist nur möglich, wenn die Schule serielle Testungen durchführt. Im Abschnitt 6.1 sind entsprechende Einschränkungen eingeführt. 

Inkrafttreten

Die Allgemeinverfügung tritt am am 29.10.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung vom 30.09.2021 außer Kraft.

Ihre Rechte

Gegen die Allgemeinverfügung könen Sie bis zum 28.11.2021 Widerspruch erheben. Die vollständige Rechtsbehelfsbelehrung entnehmen  Sie bitte der Allgemeinverfügung.

Allgemeinverfügung vom 28.10.2021

Lesen Sie hier die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes im Original-Wortlaut:

    Rechtsgrundlage

    Die Allgemeinverfügung wurde auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes; § 28 Absatz 1, 3 29 Absätze 1 und 2 und § 30 Absatz 1 erlassen in Verbindung mit der Infektionsschutzgesetz-Zuständigkeitsverordnung.