Das Gesundheitsamt Bautzen stellt die telefonische Kontaktpersonennachverfolgung ein. Positiv getestete Personen und Familienangehörige müssen sich allerdings weiterhin absondern.
Kein Anruf vom Gesundheitsamt, kein Bescheid über die Quarantäne: das Gesundheitsamt reduziert mit Blick auf die neuen Regelungen zur Kontaktpersonennachverfolgung seine Arbeit. Die rechtliche Grundlage für die Absonderung von positiv getesteten Personen und die Quarantäne von Familienangehörigen gilt aber weiterhin. Das bedeutet, dass für die genannten Personen auch ohne Kontakt zum Gesundheitsamt eine Absonderung bzw. Quarantäne gilt.
Der Service der Corona-SMS/Online-Selbstauskunft bleibt jedoch erhalten. Wer beim PCR-Test eine Handynummer hinterlegt, der erhält bei einem positiven Testergebnis weiterhin eine SMS mit den Zugangsdaten zur Online-Selbstauskunft. Dort können die notwendigen Daten eingetragen und eine Quarantäneinformation heruntergeladen werden.
Als Nachweis für Arbeitgeber und Einrichtungen wird künftig das PCR-Test-Ergebnis notwendig sein. Dies gilt auch für die Ausstellung der Genesenenzertifikate in der Apotheke.
Corona-SMS zur freiwilligen Online-Selbstauskunft
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