Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen: Bundesnotbremse – Das gilt in Schulen und Kitas

Notbremse
23.04.2021

Aufgrund der Bundesnotbremse müssen auch Schulen und Kitas im Landkreis Bautzen schließen.

Bundesnotbremse – Das gilt in Schulen und Kitas

Aufgrund der Bundesnotbremse müssen auch Schulen und Kitas im Landkreis Bautzen schließen. Folgen Klassen dürfen weiterhin zur Schule gehen:

  • Förderschulen: regulärer Unterricht, Hort läuft regulär
  • Grundschulen: alle vierten Klassen, Wechselmodell, mit Hortbetreuung
  • Oberschulen: Klassen 9 (Hauptschule) und 10 (Realschule)
  • Gymnasien: Jahrgangsstufen 11 und 12
  • Berufsschulen (einschließlich Abschlussklassen im Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr sowie Vorabschlussklassen, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/2021 am ersten Teil einer in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführten Abschlussprüfung teilnehmen)
  • Berufsfachschulen (einschließlich Vorabschlussklassen der Berufsfachschule für anerkannte Ausbildungsberufe),
  • Fachschulen,
  • Fachoberoberschulen,
  • Berufliche Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13),
  • Abendoberschulen,
  • Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
  • Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12)
  • Studienreferendare im Vorbereitungsdienst an den Lehrerausbildungsstätten.

Für Kitas, Tagesmütter und –Väter sowie Grundschulen (Klassen 1-3) wird eine Notbetreuung eingerichtet. Diese dürfen die bekannten Berufsgruppen in Anspruch nehmen. Die in den Grundschulen bereits vorliegenden Formulare zur Anspruchsberechtigung behalten ihre Gültigkeit unter der Voraussetzung, dass weiterhin die Angaben korrekt sind.

Vor Ort ist im eng begrenzten Einzelfall zur Vermeidung überbordender Härte gegenüber dem Kind eine Entscheidung zur Aufnahme in die Notbetreuung möglich.

Wer die Notbetreuung nicht in Anspruch nimmt, dem werden die Elternbeiträge erstattet. Schülerinnen und Schüler, Hortkinder und Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher müssen sich für den Besuch der Schule oder Kita zweimal pro Woche testen lassen. Alle weiteren bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen und Kitas gelten fort.