Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen: Allgemeinverfügung vom 14.12.2020 ändert Allgemeinverfügung vom 10.12.2020

14.12.2020

Allgemeinverfügung vom 10.12. wird durch die neue Allgemeinverfügung außer Kraft gesetz. Es geleten die Regelungen des Freistaates Sachsen

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes

Das Landratsamt Bautzen erlässt mit Datum vom 14.12.2020 eine neue Allgemeinverfügung.

Wesentlicher Inhalt der Allgemeinverfügung

  • Die Nummern 1 bis 11 der Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 werden aufgehoben
  • Die Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 tritt mit Ablauf des 14.12.2020 außer Kraft

Auszug aus der Begründung:

Mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 11. Dezember 2020 hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt entsprechende Regelungen erlassen, welche nunmehr  landeseinheitlich für den gesamten Freistatt Sachsen gelten und nicht mehr wie bisher von den kommunalen Behörden zu treffen waren, welche in den jeweiligen Zuständigkeitsbereich erhöhte Inzidenzwerte zu verzeichnen hatten.

Es fehlt somit an dem Bedürfnis für parallele Regelungen, so dass die Allgemeinverfügung vom 10.12.2020 in den oben genannten Punkten außer Kraft zu setzen war.

Die Allgemeinverfügung vom 14.12.2020

Lesen Sie hier die Allgemeinverfügung im Original-Wortlaut: