
Im Landkreis Bautzen sind bis zum Mittwoch 18 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden.
Im Landkreis Bautzen sind bis zum Mittwoch, 9. Juni 2021, 18 Coronavirus-Neuinfektionen registriert worden. Davon handelt es sich in elf Fällen um Nachmeldungen der vergangenen sieben Tage.
50 weitere Patienten gelten als genesen. 329 Personen sind aktuell infiziert. 607 Infizierte und enge Kontaktpersonen befinden sich derzeit in Quarantäne.
Zwölf Patienten im Alter von 66 und 93 Jahren sind verstorben. In allen Fällen handelt es sich um Nachmeldungen aus der Zeit von Anfang bis Mitte Mai. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion steigt damit seit Pandemiebeginn auf 926.
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen derzeit 43 Corona-Patienten behandelt, 14 davon auf einer Intensivstation.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt laut Meldung des RKI bei 23,0.
Genesenen-Nachweis – neuer Link
Das Web-Formular für den Genesenen-Nachweis des Gesundheitsamtes wurde geändert. Aus technischen Gründen wurde dadurch auch der Link geändert.
- http://www.lkbz.de/coronanachweise Das Formular ist jetzt unter diesem Link erreichbar.
Testnachweise für Schülerinnen und Schüler
Aktuell sind viele Einrichtungen und Angebote nur mit einem tagesaktuellen Corona-Test nutzbar. Zahlreiche Nachfragen erreichen das Landratsamt zur Testung von Kindern, da nicht alle Testzentren für alle Altersgruppen Schnelltests anbieten. Da im Landkreis Bautzen seit heute die Schulen wieder im Regelbetrieb arbeiten, empfiehlt das Landratsamt folgendes Vorgehen:
- Kindergartenkinder benötigen grundsätzlich keinen Test, da die Testpflicht erst ab 6 Jahren besteht.
- Auf den Nachweis eines tagesaktuellen Testes kann bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler verzichtet werden, da alle Schülerinnen und Schüler in den Schulen zwei Mal in der Woche getestet werden – der Nachweis der letzten Testung aus der Schule ist ausreichend. Ein Einbehalt des Testnachweises ist nicht notwendig, es reicht das Vorzeigen aus.
Freistaat ändert Corona-Regeln ab Montag
Der Freistaat Sachsen hat die Corona-Schutz-Verordnung überarbeitet. Diese tritt am Montag, 14. Juni 2021, in Kraft. Der genaue Wortlaut der Verordnung wird erst am Donnerstag veröffentlicht.
Neu ist, dass die 14-Tage-Frist für weitere Lockerungen bei Erreichen einer Inzidenz von unter 35 gestrichen wurde. Generell gilt, dass beim Überschreiten oder Unterschreiten von Inzidenzgrenzen auch Sonn- und Feiertage in der 5-Tages-Zählung berücksichtigt werden. Die entsprechenden Lockerungen oder Verschärfungen gelten dann ab dem übernächsten Tag.
Neu ist zudem, dass viele Lockerungen an die Auslastung der Intensivstationen mit Corona-Patienten gekoppelt sind. Bisher wurden nur Corona-Patienten auf Normalstationen berücksichtigt. Künftig gilt: Sind entweder mehr als 1.300 Betten auf der Normalstation oder 420 Betten auf den sächsischen Intensivstationen mit Corona-Patienten belegt, kommt es zur Aufhebung aller Lockerungsschritte, die bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 möglich sind.
Die Kontaktbeschränkungen werden nicht verändert, eine Ausnahme stellen Familien-, Vereins- und Firmenfeiern dar, die bei einer Inzidenz unter 35 mit bis zu 50 Personen möglich sind. Das gilt für Feiern daheim oder in externen Räumlichkeiten, darunter auch der Gastronomie sofern es extra Räume sind.
Landkreis Bautzen aktuell:
Entsprechend der aktuellen Inzidenz gilt für den Landkreis Bautzen zudem ab Montag für den Fall, dass die Inzidenz laut RKI bis einschließlich Sonnabend erneut mindestens einen Tag über 35 liegt:
- Erlaubt sind Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern gleichzeitig. Auflagen sind hier ein genehmigtes Hygienekonzept, Terminbuchung, Kontakterfassung sowie Testpflicht.
- Mensen und Kantinen können ohne Testpflicht, aber mit Kontakterfassung öffnen
- Die Öffnung von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Wellnesszentren und Thermen ist erlaubt. Auflagen sind ein selbst erstelltes Hygienekonzept, Kontakterfassung, tagesaktueller Test. Wichtige Information für die Freibäder: Für Minderjährige entfällt in Freibädern die Testpflicht.
- Indoorspielplätze, Zirkusse, Spielhallen, -banken, Wettannahmestellen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Kunden öffnen.
Sollte der Inzidenzwert im Landkreis Bautzen laut RKI bis einschließlich Sonnabend weiterhin unter 35 liegen, gelten dann folgende Lockerungen ab Montag, 14. Juni:
- Eine Kontakterfassung im Außenbereich der Gastronomie ist nicht mehr notwendig.
- Öffentliche Festivitäten sowie Feiern auf öffentlichen Plätzen mit Hygienekonzept sind zulässig.
- An Eheschließungen und Beerdigungen dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen, die Testpflicht entfällt.
- Sport ohne Zuschauer ist ohne Test und Personenbegrenzung möglich.
- Saunen, Dampfbäder und -saunen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Besucher öffnen.
- Diskotheken, Clubs und Musikclubs dürfen mit Hygienekonzept, tagesaktueller Testung und Kontaktnachverfolgung öffnen,
- Die Testpflichten entfallen weitgehend, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für Sport- und Kulturveranstaltungen mit Publikum, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, Messen im Innenbereich, Großveranstaltungen, Dampfsaunen, Dampfbäder, Saunen und Prostitutionsangebote bleibt die Testpflicht bestehen.
- https://medienservice.sachsen.de/medien/news/252834 Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Schulen: Keine Maskenpflicht bei Inzidenz unter 35
Die Corona-Regeln für Schulen und Kitas im Freistaat Sachsen werden ab Montag in einer eigenen Verordnung des Kultusministeriums festgelegt und nicht mehr Bestandteil der Corona-Schutz-Verordnung.
Die neue „Schul- und Kitabetriebseinschränkungsverordnung“, die ab Montag, 14. Juni 2021, gelten wird, sieht unter anderem vor, dass die Maskenpflicht in der Schule ab einer Inzidenz unter 35 entfällt. Nach der 5+2-Regel (5 Tage unter dem Wert, Geltung ab übernächsten Tag) könnte dies bei einer entsprechend Inzidenzlage bis einschließlich Sonnabend bereits ab Montag, 14.06.2021, gelten.
Zudem sieht die Verordnung vor, dass die Schulen und Kindertageseinrichtungen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im Regelbetrieb geöffnet bleiben. Ferner sind inländische Schulfahrten ab dem 14. Juni auch wieder möglich, sofern sich die jeweilige Schule im Regelbetrieb befindet. Die Verordnung gilt zunächst bis 30. Juni 2021.
- https://medienservice.sachsen.de/medien/news/252847 Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
Impffortschritt im Landkreis Bautzen (nur Impfzentren)
Erstimpfungen | 47.476 |
Zweitimpfungen | 35.886 |
Quelle: Freistaat Sachsen
- https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html Übersicht der Coronaschutzimpfungen im Freistaat Sachsen
Aktuelle Fallzahlen
Gemeindestatistik
Die regionale Verteilung der Corona-Infektionen können Sie in einer Google-Karte nachvollziehen. Die Karte zeigt die Zahl der aktuell positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen je Stadt oder Gemeinde. Abweichungen zur aktuellen Tagesmeldung der Neuinfektionen und Gesamtzahl der Infizierten ergeben sich aus dem Erfassungsverzug der genauen Wohnortdaten der Patienten.
Achtung: Die Karte wurde zuletzt am 25.03.2022 aktualisiert. Weitere Aktualisierungen folgen nicht.
- https://lkbz.de/coronakarte Die Google-Karte zeigt den Stand vom 25.03.2022.Sie wird nict weiter aktualisiert.
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