Informationen im Newsletter werden nicht mehr aktualisiert
Neue Regelungen für Quarantäne ab 24. Januar
Ab 24. Januar 2022 passt der Landkreis Bautzen seine Corona-Allgemeinverfügung zur Absonderung von Verdachtspersonen, Kontaktpersonen und infizierten Personen an die Bund-Länder-Beschlüsse an. Für positiv getestete Personen endet die Absonderung dann grundsätzlich nach 10 Tagen, wenn am Ende der Frist in den letzten 48 Stunden keine Symptome auftraten. Die Absonderung kann vorzeitig beendet werden, wenn ein frühestens am 7. Tag vorgenommener Antigenschnelltest oder PCR-Test negativ ausfällt und 48 Stunden Symptomfreiheit bestanden hat. Für bestimmte Berufsgruppen etwa in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder der Eingliederungshilfe muss die Freitestung per PCR-Test erfolgen.
Enge Kontaktpersonen von positiv Getesteten, darunter zählen insbesondere Hausstandsangehörige, müssen sich weiterhin 10 Tage absondern. Eine Freitestung ist ab dem siebten Tag der Absonderung möglich, bei Schülern bereits am fünften Tag, Kita-Kinder mit PCR-Test am fünften Tag, mit Schnelltest am siebenten Tag. Keiner Quarantäne unterliegen immunisierte Personen. Sofern es sich um ungeboosterte und ungeimpft genesene Personen handelt, gilt die Befreiung befristet für 90 Tage nach der letzten Impfung bzw. einem positiven PCR-Test. Für Geboosterte und Geimpft-Genesene gilt die Befreiung unbegrenzt.
DRK impft auch ohne Termin
Die Impfstellen des DRK in Bautzen, Hoyerswerda und Kamenz bieten Impfungen auch ohne Termin an. Eine Terminbuchung ist zwar weiterhin möglich und erwünscht. Aufgrund der rückläufigen Impfnachfrage kann aber auch ohne Termin vorgesprochen werden.
Gesundheitsamt impft und berät auch ohne Termin
Die kommunale Impfstelle des Gesundheitsamtes in der Tzschirnerstraße 14a in Bautzen kann jetzt auch ohne Termin für Impfungen und Impfberatungen aufgesucht werden. Die Impfberatung wird vor allem für Beschäftige aus Einrichtungen angeboten, für die ab Mitte März die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt. Trotzdem können aber auch weiterhin Termine gebucht werden.
Gültigkeit von Impfzertifikaten des Impfstoffs von Johnson & Johnson
Geimpfte, die eine Impfung mit dem Impfstoff Janssen der Firma „Johnson & Johnson“ erhalten haben, gelten nicht mehr als geimpft. Aufgrund der geringen Wirksamkeit des Impfstoffs ist eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff notwendig, um als grundimmunisiert zu gelten. Als geboostert gelten Janssen-Geimpfte mit zwei mRNA-Impfungen.
Mehr zum Thema Coronavirus
Weitere Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf diesen Seiten