Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-News: Neue Corona-Regeln in Sachsen, Regelbetrieb in Kitas und Schulen, Novavax-Impfungen für alle

03.03.2022

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Infektionsgeschehen im Landkreis Bautzen

Die Omikron-Welle sorgt derzeit im Landkreis Bautzen weiterhin für viele Neuinfektio-nen. Täglich gehen mehr als 1.000 Meldungen von positiven PCR-Testungen ein. Die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken ist stabil, es werden etwa 10 Corona-Patienten auf einer Corona-Intensiv-Station und rund 60 Patienten auf einer Corona-Normalstation im Landkreis Bautzen behandelt. Durch die hohen Fallzahlen kommt es nach wie vor zu teils erheblichen Verzögerungen bei der Zustellung der Quarantäne-Bescheide bzw. der Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt.

Sachsen lockert Corona-Regeln

Mit einer neuen Verordnung lockert der Freistaat ab Freitag, 4. März 2022, die in Sach-sen geltenden Corona-Regeln.

Zusammenkünfte

Treffen sich nur Geimpfte und Genesene privat im öffentlichen oder privaten Raum gibt es keine zahlenmäßige Beschränkung mehr. Sofern Personen ohne Genesung oder Impfung teilnehmen, gilt eine Beschränkung auf einen Haushalt und zwei Personen eines weiteren Haushaltes. Kinder bis 16 Jahren werden nicht berück-sichtigt.

Kontakterfassung

Eine Kontakterfassung ist nur noch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozi-alwesens verpflichtend vorgesehen.

Zugangsregelungen

  • Für den Außenbereich von botanischen und zoologischen Gärten, Museen, Ge-denkstätten, Ausstellungsräumen, Archiven und Bibliotheken, entfallen die Zu-gangsbeschränkungen.
  • Für Reisebüros, Versicherungen, Solarien und weitere bislang unter Zugangs-regeln fallende Dienstleistungen entfallen diese Beschränkungen. 
  • Für den Einzelhandel gelten weiterhin keine Zugangsbeschränkungen, auch Begrenzung der Kundenzahl wird aufgehoben.
  • Sitzungen von Gremien, Parteien und Wählervereinigungen: 3G-Pflicht
  • Besuch von staatlichen und kommunalen Stellen: 3G-Pflicht
  • Beerdigungen und Eheschließungen in Innenräumen: 3G-Pflicht, keine Be-schränkung der Teilnehmerzahl
  • Körpernahe Dienstleistungen: 3G-Pflicht
  • Gastronomie: 3G-Pflicht, keine Einschränkung der Öffnungszeit
  • Für Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen im Innenbereich sowie Verweil-bereiche bei Volks- und Stadtfesten oder ähnlichen Festen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gilt die 3G-Pflicht. Bei mehr als 1.000 Besuchern gilt die 2G-Regel.  
  • Proben von Laien und Amateuren: 3G-Pflicht
  • Bäder, Saunen, Dampfsaunen und Dampfbäder: 3G-Pflicht
  • Messen und Kongresse: 3G-Pflicht
  • Beherbergung (Hotels, Pensionen): 3G-Pflicht. Ausnahme: Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Camping, Caravaning
  • Kommerziellen und gewerblichen Reisen und Bus- und Bahnfahrten, auch im Gelegenheits- sowie Linienverkehr: 3G-Pflicht
  • Hochschulen, Berufsakademie Sachsen, Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrich-tungen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Berufssprach-, Landessprach- und Integrationskurse, Volkshochschulen, Nachhilfeeinrichtungen, Fahrschu-len, Bootsschulen, Flugschulen sowie Kunst-, Musik- und Tanzschulen: 3G-Pflicht
  • Diskotheken, Bars mit Tanzlustbarkeiten und Clubs: 2G-Plus-Regel

Maskenpflicht

  • Schülerbeförderung: medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske)
  • Kontroll- und Servicepersonal in Bus und Bahn: medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske)
  • Handwerker und Dienstleister in und vor den Räumlichkeiten der Auftraggeber, sofern dort andere Personen anwesend sind: medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske)
  • In geschlossenen Räumen von Einrichtungen, Betrieben, Läden, Angeboten, Behörden und Gerichten, sofern es sich um öffentlich zugängliche Verkehrsflä-chen handelt: FFP2-Maske oder vergleichbar
  • Körpernahe Dienstleistungen: FFP2-Maske oder vergleichbare
  • ÖPNV,​​​​​​​ Taxi, sonstige Beförderungen: FFP2-Maske oder vergleichbar 
  • Beschäftigte ambulanter Pflegedienste, Gesundheitswesen: FFP2-Maske oder vergleichbar; gilt bei der Ausübung der Pflege und Behandlung 
  • Besucher von Pflegediensten, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitswesen: FFP2-Maske oder vergleichbar
  • Sitzungen von Gremien, Parteien und Wählervereinigungen: FFP2-Maske oder vergleichbar, Ausnahme gilt für die Person, die das Rederecht innehat.

Geänderte Corona-Regeln für Schulen und Kitas

Die Corona-Regeln für Schulen und Kitas werden ab 7. März 2022 geändert. Die entsprechende Verordnung des Freistaates sieht unter anderem vor:

  • Ende der Maskenpflicht im Unterricht
  • Reduzierung der Schülertests auf 2 Testungen in der Woche für Ungeimpfte und Ungenesene. Tägliche Testung nur bei Auftreten von Corona-Infektion in der Klasse, dann auch für Geimpfte und Genesene.
  • Rückkehr zum Regelbetrieb bei Grundschulen, Kitas und Horten, Auslaufen der Gruppentrennung und des Prinzips fester Klassen
  • Die Schulbesuchspflicht gilt wieder. Abmeldungen vom Schulbesuch sind wie bisher auch aus medizinischen Gründen durch ein ärztliches Attest möglich.
  • Exkursionen und Schulfahrten sind generell wieder zugelassen.

Hier gibt es Impfungen mit Novavax

Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers Novavax werden in der DRK-Impfstelle Kamenz sowie in der Impfstelle des Gesundheitsamtes, Tzschirnerstraße 14a in Bautzen, durchgeführt. Die Wahl des Impfstoffes kann bei der Terminvereinbarung angegeben werden. Eine Impfung ist aber auch ohne Termin möglich. Eine Novavax-Impfung ist aufgrund der geringen Nachfrage für jeden möglich.

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