Newsletter werden nicht aktualisiert
Einrichtungsbezogene Impfpflicht – Meldeportal steht bereit
Einrichtungen, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach §20a des Infektionsschutzgesetzes fallen, können ab Dienstag, 15.03.2022, die Daten ungeimpfter Beschäftigter online an den Landkreis Bautzen melden. Vor der Meldung ist eine Registrierung über die Internetseite des Landkreises Bautzen notwendig.
Dafür wurde ein eigener Informationsbereich unter www.landkreis-bautzen.de/corona eingerichtet, der neben Fragen rund um die Impfpflicht auch den Link zum Meldeportal enthält. Nach erfolgreicher Registrierung kann eine Excel-Tabelle als Vorlage für die Meldung heruntergeladen werden. Die ausgefüllte Tabelle kann dann ab 15.03.2022 über das Portal eingereicht werden. Die Meldung muss bis zum 31.03.2022 erfolgen. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich.
Novavax-Impfungen jetzt im DRK-Impfzentrum Bautzen, DRK-Impfstellen in Kamenz und Hoyerswerda schließen
Impfungen mit dem Impfstoff des Herstellers Novavax werden ab heute nicht mehr in der DRK-Impfstelle Kamenz angeboten. Das DRK impft mit Novavax nur noch am Standort Bautzen in der Dresdener Straße 49d (ehemaliger ALDI-Markt). An diesem Standort werden zudem alle Impfangebote des DRK im Landkreis Bautzen konzentriert. Die DRK-Impfstellen in Kamenz und Hoyerswerda stellen zum 01.04.2022 ihren Betrieb ein. Auch die kommunalen Impfstellen in Radeberg (Schloss Klippenstein) und Pulsnitz (Schützenhaus) sind nur noch bis Ende März aktiv.
Dauerhaft verfügbar ist hingegen die Impfstelle des Gesundheitsamtes. Gegenwärtig wird in der Tzschirnerstraße 14a in Bautzen geimpft. Spätestens ab Mai wird das Impfangebot wie gewohnt in den originären Standorten des Gesundheitsamtes aufrechterhalten. Dort wird ebenfalls der Novavax-Impfstoff angeboten. Die Wahl des Impfstoffes kann bei der Terminvereinbarung angegeben werden. Eine Impfung ist aber auch ohne Termin möglich. Zudem kann hier eine Impfberatung ohne Termin in Anspruch genommen werden.
Neue Absonderungsverordnung im Landkreis Bautzen
Wer im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion wie lange in Quarantäne muss, wann man sich freitesten kann und was für Kontaktpersonen gilt, regelt die Absonderungsverordnung des Landkreises Bautzen. Die Allgemeinverfügung wurde aktualisiert und tritt heute (14.03.2022) in Kraft. Es wurden lediglich formale Anpassungen vorgenommen, praktische Änderungen für Betroffene gibt es nicht.
Die Standard-Quarantäne-Dauer beträgt für Infizierte und Kontaktpersonen 10 Tage. Eine Freitestung ist bei Symptomfreiheit ab dem siebten Tag mit einem Schnelltest möglich. Das Landratsamt weist aus aktuellem Anlass noch einmal daraufhin, dass die Regelungen der Allgemeinverfügung automatisch gelten – ein Anruf oder Bescheid des Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich. Derzeit befinden sich aufgrund der steigenden Zahl von Neuinfektionen rund 5.000 Infektionsmeldungen noch in Bearbeitung und haben noch keinen Bescheid oder Anruf erhalten.
Mehr zum Thema Coronavirus
Weitere Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf diesen Seiten