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Corona-Regeln in Sachsen laufen weitgehend aus
Ab Sonntag, 3. April 2022, werden in Sachsen die meisten Corona-Beschränkungen aufgehoben. Dazu zählen Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht.
In folgenden Bereichen bleibt die FFP2-Maskenpflicht jedoch bestehen:
- Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, wie beispielsweise Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflege
- öffentlicher Personennahverkehr für Fahrgäste; für das Kontroll-, Service-, und Bedienpersonal sowie Schüler genügt ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz
Testpflichten als Zugangsvoraussetzung bestehen weiterhin für Beschäftigte und Besucher der folgenden Einrichtungen:
- Pflegeeinrichtungen, Hospize, Werkstätten für behinderte Menschen, Krankenhäuser,
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, Flüchtlingen etc. und
- Justizvollzugsanstalten, Abschiebe-, Maßregelvollzugseinrichtungen o.ä.
Geimpfte oder genesene Arbeitgeber und Beschäftigte der oben genannten Einrichtungen müssen mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen aktuellen Testnachweis vorlegen. In stationären Pflegeeinrichtungen, Tagespflege und ambulanten Pflegediensten ist für diese Personengruppe mindestens dreimal pro Woche ein tagesaktueller Testnachweis vorzulegen.
Darüber hinaus wird das Tragen von Masken (vorzugsweise FFP2) in öffentlich zugänglichen Innenräumen und die Einhaltung des Mindestabstandes dringend empfohlen.
- https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1041174 Weitere Informationen können Sie der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt entnehmen
Corona-Regeln in Schulen und Kitas
Auch die Schul- und Kita-Coronaverordnung wurde angepasst. Neu ist, dass die Maskenpflicht aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett entfällt.
Bis zu den Osterferien gilt weiter eine zweimalige Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch. Tritt ein positiver Coronafall in der Klasse auf, dann muss der betroffene Schüler oder die betroffene Schülerin in die häusliche Lernzeit gehen. Die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule bleiben. Für sie besteht dann eine tägliche Testpflicht an fünf Tagen hintereinander. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler.
Vom Präsenzunterricht können sich Schülerinnen und Schüler nur mit einem ärztlichen Attest abmelden.
Nach den Osterferien soll die anlasslose Testung dann komplett entfallen.
- https://medienservice.sachsen.de/medien/news/1041173 Weitere Informationen können Sie auf der Webseite des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus entnehmen
Viele Testzentren weiter in Betrieb
Die Corona-Testzentren im Landkreis Bautzen dürfen weiterhin Tests kostenfrei anbieten. Die entsprechende Testverordnung des Bundes wurde verlängert. Da die Nachfrage nach Corona-Tests aufgrund der auslaufenden Corona-Beschränkungen sinken wird, haben erste Testzentren die Einstellung des Testbetriebs angekündigt oder reduzieren ihre Öffnungszeiten. Die Informationen werden fortlaufend in den Übersichten des Landkreises aktualisiert.
Impfstellen schließen
Die DRK-Impfstellen in Hoyerswerda und Kamenz sind geschlossen. Auch die kommunalen Impfstellen in Radeberg und Pulsnitz sind nicht mehr in Betrieb. Das Corona-Impfangebot des Gesundheitsamtes Bautzen in der Bautzener Tzschirnerstraße 14a wird in die allgemeine Impfsprechstunde des Amtes am gleichen Standort integriert. Für Impfungen ist daher eine Online-Terminbuchung notwendig. Weiterhin in Betrieb ist die DRK-Impfstelle im ehemaligen Aldi-Markt in der Dresdener Straße 49d in Bautzen.
- https://www.terminland.de/lra-bautzen/online/Impftermine_MA Online-Terminbuchung für Impfungen
Landratsamt arbeitet weiter mit Terminbuchung
Das Landratsamt Bautzen bleibt aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzlage und einem hohen Krankenstand vorerst bis Ende April 2022 für den allgemeinen Besucherverkehr geschlossen. Anliegen können mit Terminabsprache vorgebracht werden. Die 3G-Pflicht gilt ab 4. April 2022 nur noch für die Termine im Ausländeramt. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Sie gilt wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Mehr zum Thema Coronavirus
Weitere Informationen des Landkreises Bautzen zum Thema Coronavirus finden Sie auf diesen Seiten