Personen, die sich in der aktuellen Impf-Priorisierung nicht wiederfinden, können einen Antrag bei einer neu eingerichteten Einzelfallstelle des Freistaates auf bevorzugte Schutzimpfung stellen.
Corona-Impfungen: Jetzt mit Einzelantrag schneller zum Impftermin
Personen, die sich in der aktuellen Impf-Priorisierung nicht wiederfinden, können einen Antrag bei einer neu eingerichteten Einzelfallstelle des Freistaates auf bevorzugte Schutzimpfung stellen. Dies sieht die Impfverordnung des Bundes vor. Der Einzelfall-Antrag gilt für die Fälle, die über die aktuelle Priorisierung nicht gedeckt sind und bei denen nach ärztlicher Beurteilung und Prüfung durch die Einzelfall-Stelle ebenfalls ein (sehr) hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus besteht.
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