Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 29.04.2020

29.04.2020

Stand: 14:00 Uhr

Bislang 351 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen

Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 351 (+ 3 zum Vortag) gestiegen. Zurzeit sind noch 91 Personen erkrankt.

Weitere fünf Patienten sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 248 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 201. Insgesamt konnten bislang 1846 Quarantänen aufgehoben werden.

Aktuell werden sieben positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.

Bislang sind 12 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben. 

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

  • Höchste Anzahl von Tests seit Beginn der Pandemie
    Das Gesundheitsamt hat gestern 423 Tests auf das Coronavirus durchgeführt. Das ist die höchste Anzahl von Testungen seit Beginn der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen. Die Tests wurden insbesondere durch die mobilen Pflegeheim-Teams vorgenommen.
     
  • Freistaat bereitet weitere Lockerungen vor
    In Sachsen gelten ab der kommenden Woche neue Corona-Regeln. Die konkreten Verordnungen sollen am Donnerstagnachmittag veröffentlicht werden.

    Derzeit sind folgende Änderungen geplant:
    • Ab 4. Mai können Außenanlagen von Tierparks, Zoologischen und Botanischen Gärten öffnen. In Bibliotheken kann die Medienausleihe stattfinden und auch Museen können wieder öffnen.  
    • Ab 4. Mai können auch Friseure sowie artverwandte Berufe wie beispielweise Kosmetik-, Fußpflege- und Nagelstudios öffnen
    • Ab 6. Mai öffnen die Grundschulen für die 4. Klassen und die Primarstufen der Förderschulen (mit Ausnahme des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung). In diesen Schulen werden dann Unterrichts- und Hortzeit abgesichert. Die Kinder der Notbetreuung für die Klassen 1 bis 3 sollen über die gesamte Zeit in den jeweiligen Hortgebäuden betreut werden. Die Verantwortung für diese Notbetreuung liegt dann beim jeweiligen Träger des Hortes.
    • Ab 6. Mai öffnen die Oberschulen, Gymnasien, Berufsschulen und die Sekundarstufe der Förderschulen (außer Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) für alle Schüler, die 2021 ihren Abschluss (Vorabschlussklassen) machen.
    • Die Notbetreuung in den Kitas wird auf weitere Gruppen ausgeweitet. Details stehen erst am Donnerstag fest.
    • Der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben zu touristischen Zwecken bleibt untersagt. Bars und Restaurants bleiben vorerst geschlossen.
    • Gemeinsamer Sport und Bewegung im Freien werden unter Beachtung strenger Auflagen sowie der Einhaltung von Abstandsregeln wieder zulässig sein. Das Training muss ohne körperlichen Kontakt zu anderen sowie ohne die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen durchgeführt werden.
       
  • Familien- und Erziehungsberatung wieder geöffnet
    Die Diakonie hat ihre Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Bautzen und Hoyerswerda wieder geöffnet. Die Beratungsstellen können ab sofort wieder für persönliche Beratungen aufgesucht werden. Es gelten die üblichen Öffnungszeiten. Ebenfalls geöffnet sind die Lebens- und Paarberatungsstellen.
    http://www.diakonie-bautzen.de
     
  • Finanzämter: Herabsetzung von Steuervorauszahlungen  
    Von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, können eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlun-gen für 2019 beantragen. Eine hinreichende Prognose und Darlegung solcher Verluste im Einzelfall ist gerade in der aktuellen Situation aufgrund der Unsicherheiten der wirtschaftlichen Entwicklung vielfach schwierig.  Daher sollen Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen für den VZ 2019 auf der Grund-lage eines pauschal ermittelten Verlustrücktrags aus 2020 für alle Beteiligten vereinfacht abgewickelt werden können.
    https://www.ssg-sachsen.de/fileadmin/Redaktion/02_Mitgliederbereich/Fachbereiche/R8/Corona-Virus/Tagesbriefe/2020-04-28_TB28_Anlage_2__BMF_Schreiben_vom_24.04.2020_Corono-Sofortmassnahme.pdf
     
  • Formular für Ausnahmen von Auslandsquarantäne
    Das Landratsamt stellt für Ausnahmen von der Corona-Quarantäne-Verordnung des Freistaates ein Formular online. Für Auslandsrückkehrer (EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen, Deutsche) wird noch vorerst bis 3. Mai 2020 eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Ausnahmen bestehen unter anderem für Personen, die sich bereits vor der Einreise mindestens 14 Tage in Quarantäne befunden haben sowie die Arbeitskräfte, die für eine mindestens dreiwöchige Arbeitsaufnahme einreisen.
    https://www.landkreis-bautzen.de/downloa/Antrag_zur_Ausnahmegenehmigung_Saisonarbeiter.pdf
     
  • Hygieneregeln für Friseurbesuch ab 4. Mai
    Ab Montag, dem 4. Mai dürfen Friseure ihre Salons wieder öffnen und die meisten ihrer Dienstleistungen wieder anbieten. Voraussetzung für die Lockerung dieser Corona-Schutzmaßnahme ist die Einhaltung von verbindlichen Schutzmaßnahmen. Dazu zählt unter anderem das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowohl auf Seiten der Friseurinnen und Friseure als auch auf Seiten der Kundschaft. Dienstleistungen wie Wimpernfärben, Rasieren oder Bartpflege sind vorerst nicht gestattet. Weitere Informationen zum Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk gibt es hier: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235610
     
  • Gesundheitsamt empfiehlt Tragen von Mundschutzen
    Das Bautzener Gesundheitsamt empfiehlt der Bevölkerung das Tragen von Mundschutzen.
    https://www.landkreis-bautzen.de/setzen-sie-ein-zeichen-ein-plaedoyer-fuer-das-tragen-von-textilmasken-von-amtsaerztin-dr-jana-gaertner.php

Hier gibt es textile Mundschutze aus regionaler Produktion (Auswahl, Preise bitte erfragen)

e.elle Modedesign Bautzen
Bestellung unter Telefon 03591 2729373

Schneiderei Schmidt Bautzen
Bestellung unter 03591 491755 oder per E-Mail an info@schneiderei-schmidt.de

Nähcafé Lotte Bautzen
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Verkauf auch direkt im Laden Goschwitzstraße 16

Willkommen in Bautzen e.V., Bautzen
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Leuchtturm-Majak e.V. Bautzen
Bestellung unter Telefon 03591 5969094 oder 01525 4022833

Schneiderei Haufe Großharthau
Bestellung unter Telefon 035026 964820 oder per E-Mail an service@holzer-wilschdorf.de

Verflixt & zugenäht Veronika Biele Göda
Bestellung unter Telefon 0175 5409457

"Die Lade" Manufaktur für Textiles Karin Mross Neukirch/ Lausitz
Bestellung unter Telefon 035951 18135 oder per E-Mail an die.lade@t-online.de

Carola Düring, Neukirch/ Lausitz
Bestellung unter Telefon 0176 78991457

Haus der Begegnung Kamenz
Bestellung unter Telefon 03578 310432 oder per E-Mail an hdb.kamenz@gmail.com

Verstrickt & Zugenäht Kerstin Roschke Hoyerswerda
Bestellung unter 03571 604237

NATZ e.V., Hoyerswerda
Bestellung von Nähanleitungen für Mund- und Nasenmaske für Kinder per E-Mail an info@natz-hoy.de

Ellenlang Andrea Seibt Hoyerswerda/Kamenz
Bestellung unter Telefon 0172 3702817 (auch WhatsApp) oder 03578 3669474 oder
per E-Mail an seibtandrea@web.de

Schneidermeisterin Petra Kupke Räckelwitz
Bestellung unter Telefon 035796 95604 oder E-Mail: trachtenschneiderei@t-online.de

Schneiderei Esther Voigt Sohland a.d.Spree
Bestellung unter Telefon 0173 3656340

Neue SLM GmbH Wilthen
Bestellung unter Telefon 03592 54300 oder per E-Mail an sekretariat@slm-industrie.de
Mindestabnahme 20 Stück

(Sie bieten ebenfalls textile Mundschutze an und wollen in die Liste aufgenommen werden? Dann schreiben Sie uns an corona@lra-bautzen.de)

Hinweise für Reiserückkehrer

  • Auslandsrückkehrer müssen sich bei Gesundheitsamt melden
    EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien müssen sich nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt zwingend bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 melden. Das gilt auch für Deutsche. Es wird durch das Amt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine entsprechende Verordnung des Freistaates vom 9. April wurde jetzt bis 3. Mai 2020 verlängert.

    Weitere Informationen:
    https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5975
    Liste der Bußgelder bei Verstößen:
    https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5983
     
  • Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.3.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
     
  • Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.


Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Quarantäne ist kein Urlaub
    Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist.  Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235377

  • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa-So: 9–12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.

  • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
  • Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
    In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet.
    Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!


https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Flyer.pdf?__blob=publicationFile
Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne – Merkblatt RKI für Kontaktpersonen

https://www.coronavirus.sachsen.de/SMS-Coronavirus-Merkblatt.pdf
Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen – Merkblatt des Freistaates Sachsen

Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer unter www.landkreis-bautzen.de/corona sowie auf dem Corona-Portal des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de.


Wichtige Hotlines

  • Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer
    Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00–17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.  
    Telefon: 03591 5251-12121   
     
  • Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen
    Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00–17.00 Uhr besetzt.
    Telefon: 03591 5251-11511 / E-Mail: corona@lra-bautzen.de
     
  • Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910-1100.
     
  • Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00–18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00–18.00 Uhr besetzt. Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
  • Corona-Sorgentelefon des Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.)
    Telefon 03591 671540, Montag-Freitag von 10.00–14.00 Uhr  
  • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
    Telefon 0351 89692890, Montag-Freitag: 9.00–18.00 Uhr
     
  • Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
    Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen  
    Telefon: 03591 275824
    E-Mail: ist-ol-nsl@web.de
    Frauenschutzhaus Bautzen
    Telefon: 03591 45120
    www.fsh-bautzen.de

Downloads

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-SaechsCoronaSchVO-2020-04-17.pdf
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygiene-2020-04-17.pdf
Anordnung von Hygiene-Auflagen des Freistaates vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-AllgVerf-Schulen-Kitas-2020-04-17.pdf
Allgemeinverfügung zur Schließung von Kitas und Schulen vom 17.04.2020

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18658
Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Kinder-Jugendhilfe-2020-04-17.pdf
Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-WfbM-2020-04-17.pdf
Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Krankenhaeuser-2020-04-17.pdf
Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen des Freistaates vom 17.04.2020

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Allgemeinverfuegung-Tagespflege-2020-04-17.pdf
Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch

https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Fragebogen_Corona.pdf
Fragebogen zur Selbsteinschätzung – Corona-Virus-Infektion
 

Allgemeine Hinweise

www.coronavirus.sachsen.de
Der Freistaat Sachsen hat ein eigenes Corona-Portal geschaltet: Hier finden sich alle Informationen, Anträge, Merkblätter für jedes Anliegen.

www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen