Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 20.03.2020

20.03.2020

Stand: 16:00 Uhr

55 Personen im Landkreis Bautzen mit Corona-Virus infiziert, erster Todesfall

Stand der Erkrankungen

Leider ist heute der erste Corona-Patient im Landkreis Bautzen verstorben. „Ich bedauere das zutiefst und möchte den Angehörigen an dieser Stelle mein tiefstes Beileid aussprechen“, so Landrat Michael Harig.

Die Zahl der Corona-Infizierten im Landkreis Bautzen ist auf 55 (+ 7 zum Vortag) gestiegen. Der Anstieg ist vor allem auf die verstärkten Rückmeldungen von Ischgl-Urlaubern zurückzuführen, die dem Aufruf des Gesundheitsamtes gefolgt sind. Damit konnten weitere infizierte Personen ausfindig gemacht werden. Derzeit arbeiten rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Bekämpfung der Pandemie.

Die Zahl der Quarantänen erhöhte sich auf 581, da für zahlreiche mündliche Anordnungen jetzt der schriftliche Bescheid ausgestellt wurde.

Von den bisher festgestellten Corona-Infektionen ist noch bei einer Person ein schwerer Krankheitsverlauf zu verzeichnen. Diese Person wird weiterhin in einer Klinik behandelt. Eine weitere Person kann am Sonnabend entlassen werden.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

  • Der Linienverkehr im Landkreis Bautzen wird wegen der Schulschließungen ab 23.03.2020 auf Ferienfahrplan umgestellt. Diese Regelung gilt mindestens bis zum Ende der regulären Osterferien am 17. April 2020.

Auch der Schulbusverkehr mit Taxen, Mietwagen und Bussen im Auftrag des Landratsamtes Bautzen wird in dieser Zeit eingestellt. Eltern von Schülern, die den Anspruch auf eine Betreuung haben und die Beförderung nicht eigenständig absichern können, wenden sich bitte an die Schule, um notwendige Beförderungen zu beantragen. Die Schule mit dem Betreuungsangebot wird mit dem Straßenverkehrsamt mögliche alternative Beförderungen abstimmen

Zum Schutz vor Ansteckungen im ÖPNV gilt zudem:

  • Kein Fahrscheinverkauf im Bus – bitte Handyticket-Deutschland-App oder Verkaufsstellen und Mobilitätszentren nutzen
  • Vordere Sitzplätze im Fahrerbereich freihalten
  • Kein Aus- und Einstieg an der Fahrertür

Im Eisenbahnverkehr können weiterhin noch alle fahrplanmäßigen Angebote aufrechterhalten werden. Notfahrpläne werden jedoch vorbereitet. https://www.landkreis-bautzen.de/aenderungen-im-busverkehr-im-landkreis-bautzen.php

  • Auch die Werkstätten für Behinderte schließen: Der Freistaat hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Allgemeinverfügung steht in Kürze auf www.coronavirus.sachsen.de zum Download zur Verfügung.
  • Das Landratsamt erreichen derzeit sehr viele Anfragen, welche Regeln bei einer möglichen Ausgangssperre gelten. Aktuell gilt keine Ausgangssperre. Ob eine solche Ausgangssperre verhängt wird, hängt von dem besonnenen Verhalten jedes Einzelnen ab. Sollte eine Ausgangssperre verhängt werden, werden wir die damit verbundenen Regeln und Ausnahmen kommunizieren. Bis dahin bitten wir von Anfragen in diesem Zusammenhang abzusehen.
  • Mit dem „Team Sachsen“ haben sächsische Hilfsorganisationen in Kooperation mit dem Freistaat eine Initiative für Nachbarschaftshilfe gestartet. Freiwillige können sich dort melden. https://teamsachsen.de/start/startseite/
  • Für den Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen, Orten der Kindertagespflege und Horten werden keine Elternbeiträge erhoben. Das haben Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände heute beschlossen.
    https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235274
  • Ab Sonntag (22.03.2020) gilt: Im Freistaat dürfen nun weitere Geschäfte nicht mehr öffnen. Dazu zählen Friseurläden, Baumärkte, Kosmetikstudios. Auch alle Gaststätten und Biergärten müssen ab Sonntag schließen. Ausgenommen sind Betriebskantinen. Die Allgemeinverfügung steht in Kürze auf www.coronavirus.sachsen.de zum Download zur Verfügung.
  • Das Landratsamt hat den Besucherbetrieb eingestellt. Anfragen können telefonisch oder per E-Mail mit den jeweiligen Sachbearbeitern geklärt werden. Unterlagen können an folgenden Standorten abgegeben werden:
  • Standort Bautzen:         Bahnhofstraße 9, Raum 119
  • Standort Kamenz:         Macherstraße 55, Foyer Eingangsbereich
  • Standort Hoyerswerda:     Schlossplatz 2, neben Bürgeramt

 

  • Der tägliche „Corona-Bericht“ des Landratsamtes kann jetzt auch als E-Mail-Newsletter abonniert werden. Die Anmeldung erfolgt unter www.landkreis-bautzen.de/corona
  • Der Freistaat Sachsen hat ein Corona-Portal geschaltet: www.coronavirus.sachsen.de
    Hier finden sich alle Informationen, Anträge, Merkblätter für jedes Anliegen.

 

Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

  • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa und So: 9–12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117
  • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
  • Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!

Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

Hinweise für Grenzgänger/Berufspendler aus Tschechien und Polen

Die Tschechische Republik hat ihre Grenzen geschlossen. Eine Ein- und Ausreise von und nach Deutschland ist nur noch in Ausnahmefällen und über bestimmte Grenzübergänge möglich. Für Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, gilt eine Ausnahmeregelung. Sie dürfen über die Grenze pendeln, wenn Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers vorlegen können und der Arbeitsort nicht weiter als 100 km von der Grenze entfernt liegt.

Polen hat ein vorübergehendes Einreiseverbot eingeführt. Die nach Polen einreisenden polnischen Staatsbürger müssen eine obligatorische 14-tägige häusliche Quarantäne antreten. Nach der Überschreitung der Grenze wird jeder Rückkehrer erfasst und untersucht. Von der Quarantäne ausgenommen sind Personen aus Grenzräumen, die in Polen wohnen, aber jeden Tag im Nachbarland arbeiten und Fahrer im Straßenverkehr – z. B. von Bussen und Kleinbussen. Die Beschränkungen werden für einen Zeitraum von 10 Tagen eingeführt.

Downloads

Allgemeine Hinweise

www.coronavirus.sachsen.de
Zentrales Corona-Pandemie-Portal des Freistaates Sachsen

www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen