Stand: 15:00 Uhr
Bislang 317 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 317 (+ 9 zum Vortag) gestiegen.
22 weitere Personen sind wieder gesund. Insgesamt sind bislang 180 Corona-Infizierte im Landkreis Bautzen genesen.
Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 441. Insgesamt konnten bislang 1462 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden noch elf positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt, neun davon aus dem Landkreis Bautzen. Es ist derzeit in keinem Fall ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Bislang sind fünf Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen verstorben
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
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Hinweise zum Dienstbetrieb des Landratsamtes ab 20. April 2020
Das Landratsamt Bautzen passt seinen Dienstbetrieb an die neuen Corona-Maßnahmen an. Ab Montag, 20. April 2020, bearbeiten die KfZ-Zulassungen zunächst in Bautzen und Kamenz, aus technischen Gründen zu einem späteren Zeitpunkt auch in Hoyerswerda, wieder alle Anliegen. Dies gilt auch für Privatpersonen. Um Wartezeiten für Kunden zu vermeiden und Kontakte zu reduzieren, werden Termine ausschließlich per E-Mail an kfz-zulassung@lra-bautzen.de vergeben. Gewerbliche Meldevorgänge werden weiterhin bevorzugt behandelt. Gleiches gilt auch für die Fahrerlaubnisbehörden. Die Verwaltung wird bei Bedarf mit Sonderöffnungszeiten auf erhöhte Nachfragen reagieren.
Zur Vermeidung von Infektionen wird der Publikumsverkehr an allen Standorten des Landratsamtes weiterhin eingeschränkt bleiben. Anliegen sind vorzugsweise telefonisch oder per E-Mail zu klären. Unterlagen können an den bekannten Standorten persönlich abgegeben werden. Für Mitarbeiter des Landratsamtes und jeden Besucher gilt ab sofort in allen Gebäuden des Landratsamtes eine Maskenpflicht. Es gilt: Kein Zutritt ohne Mund-Nasen-Schutz!
Parallel dazu bereitet das Landratsamt die Wiederaufnahme des Regelbetriebs vor. Dies wird in Abhängigkeit von der Entwicklung des Infektionsgeschehens erfolgen. Entsprechende Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert.
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Nachbarschaftshilfe jetzt auch ohne Vorbereitungskurs und Vorkenntnisse möglich
Um den Pflegebedürftigen außerhalb von Pflegeheimen zu helfen, werden die Voraussetzungen für Nachbarschaftshelfer gelockert. Bis 30. September 2020 wird es daher gestattet, als Nachbarschaftshelfer tätig zu sein, ohne einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs absolviert zu haben.
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Info-Nachbarschaftshelfer-Aend-Anwend-BetreuungsangeboteVO.pdf
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Ab 20. April 2020 werden Corona-Maßnahmen leicht gelockert
Bundesregierung und Bundesländer haben entschieden, einige Corona-Maßnahmen zu lockern. Die Kontaktbeschränkungen werden zwar bis 3. Mai 2020 verlängert, jedoch werden die Ausgangsbeschränkungen in Sachsen aufgehoben. Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Friseure dürfen unter Bedingungen ab 4. Mai öffnen. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
Die genauen Regeln, die ab 20. April 2020 in Sachsen gelten, werden in einer neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung festgeschrieben. Diese soll am Freitag verabschiedet werden.
Die Eckpunkte der neuen Regeln finden Sie auf den Seiten von Bundesregierung und Freistaat Sachsen.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/fahrplan-corona-pandemie-1744202
https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235498
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine weitere Normalisierung des Lebens nur möglich sein wird, wenn das Infektionsgeschehen weiter eingedämmt werden kann. Die Einhaltung der bekannten Vorsichtsmaßnahmen und Kontaktreduzierungen ist weiterhin notwendig. Eine Bewertung der jetzt veranlassten Maßnahmen wird zum Monatsende erfolgen.
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Öffnung der Schulen in Sachsen für Abschlussklassenn
In Sachsen öffnen ab dem 20. April 2020 die Gymnasien sowie Ober- und Förderschulen (mit Ausnahme des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung), die entsprechenden Bildungsgänge an den Schulen des zweiten Bildungsweges und die berufsbildenden Schulen für die Abschlussklassen, um die Schulabschlüsse sichern zu können. Für die Prüflinge zum Haupt- oder Realschulabschluss sowie im berufsbildenden Bereich wird dazu die Zeit bis zum Prüfungsbeginn am 25. Mai für eine intensive Vorbereitung genutzt.Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Infektionsschutz in Schulen stellt das Kultusministerium in seinem Blog zur Verfügung.
https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2020/04/16/abschlusspruefungen-in-sachsen-die-wichtigsten-fragen-und-antworten-zum-infektionsschutz/Auch wenn derzeit noch nicht abschließend über eine Maskenpflicht an Schulen entschieden wurde, werden Masken an allen öffnenden Einrichtungen ausgegeben. Das Gesundheitsamt empfiehlt allen Schülern und Lehrern die Masken zu verwenden. Nur so können sich bei positiven Corona-Fällen Quarantänemaßnahmen auf einen engeren Personenkreis beschränken. Werden keine Masken getragen, muss gegebenenfalls die gesamte Einrichtung geschlossen werden.
Download-Empfehlungen:
Plakate und Informationsmaterialien für Bildungseinrichtungen
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/materialiendownloads.html
Rahmenhygieneplan für Schulen
https://www.gesunde.sachsen.de/download/Download_Gesundheit/RHPl_Schulen.pdf -
Linienverkehr fährt ab Montag wieder nach Fahrplan an Schultagen
Ab Montag, den 20.04.2020, fahren wieder alle öffentlichen Buslinien, einschließlich der Schülerlinien, im Landkreis Bautzen planmäßig nach den Fahrplänen an Schultagen.
https://www.landkreis-bautzen.de/aenderungen-im-busverkehr-im-landkreis-bautzen.php
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Gesundheitsamt empfiehlt Tragen von Mundschutzen
Das Bautzener Gesundheitsamt empfiehlt der Bevölkerung das Tragen von Mundschutzen.
https://www.landkreis-bautzen.de/setzen-sie-ein-zeichen-ein-plaedoyer-fuer-das-tragen-von-textilmasken-von-amtsaerztin-dr-jana-gaertner.phpHier gibt es textile Mundschutze aus regionaler Produktion (Auswahl, Preise bitte erfragen)
e.elle Modedesign Bautzen
Bestellung unter Telefon 03591 2729373Schneiderei Schmidt Bautzen
Bestellung unter 03591 491755 oder per E-Mail an info@schneiderei-schmidt.de
Verflixt & zugenäht Veronika Biele Göda
Bestellung unter Telefon 0175 5409457"Die Lade" Manufaktur für Textiles Karin Mross Neukirch/ Lausitz
Bestellung unter Telefon 035951 18135 oder per E-Mail an die-lade@t-online.de
Haus der Begegnung Kamenz
Bestellung unter Telefon 03578 310432 oder per E-Mail an hdb.kamenz@gmail.com
Verstrickt & Zugenäht Kerstin Roschke Hoyerswerda
Bestellung unter 03571 604237
Ellenlang Andrea Seibt Hoyerswerda/Kamenz
Bestellung unter Telefon 0172 3702817 (auch WhatsApp) oder 03578 3669474 oder per E-Mail an seibtandrea@web.de
Schneiderei Esther Voigt Sohland a.d.Spree
Bestellung unter Telefon 0173 3656340
(Sie bieten ebenfalls textile Mundschutze an und wollen in die Liste aufgenommen werden? Dann schreiben Sie uns an corona@lra-bautzen.de)
Hinweise für Reiserückkehrer
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Auslandsrückkehrer müssen sich bei Gesundheitsamt melden
EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien müssen sich nach einem mehrtägigem Auslandsaufenthalt zwingend bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter Telefon 03591 5251-12121 melden. Das gilt auch für Deutsche. Es wird durch das Amt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.Weitere Informationen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/?_cp=%7B%22accordion-content-4444%22%3A%7B%220%22%3Atrue%7D%2C%22previousOpen%22%3A%7B%22group%22%3A%22accordion-content-4444%22%2C%22idx%22%3A0%7D%7D#collapse-content-5972
Liste der Bußgelder bei Verstößen:
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-5983 - Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.3.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
- Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne
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Quarantäne ist kein Urlaub
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist. Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235377 -
Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Mo bis Fr: 9–17 Uhr, Sa und So: 9–12 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
- Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
- Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantänen
In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet.
Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Flyer.pdf?__blob=publicationFile
Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne – Merkblatt RKI für Kontaktpersonen
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/SMS-Coronavirus-Merkblatt.pdf
Verhalten beim Auftreten von Coronavirus-Infektionen – Merkblatt des Freistaates Sachsen
Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer
Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer unter www.landkreis-bautzen.de/corona sowie auf dem Corona-Portal des Freistaates unter www.coronavirus.sachsen.de.
Wichtige Hotlines
- Die Corona-Hotline des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer
Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00–17.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 9.00 bis 12.00 Uhr zu erreichen.
Telefon: 03591 5251-12121
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Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen
Das Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag täglich von 9.00–17.00 Uhr besetzt.
Telefon: 03591 5251-11511 / E-Mail: corona@lra-bautzen.de
Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank: 0351 4910-1100.
- Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00–18.00 Uhr, am Sonnabend und Sonntag von 12.00–18.00 Uhr besetzt. Telefon: 0800 1000214 / E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
- Corona-Sorgentelefon des Berufsbildungszentrum Bautzen (BBZ e.V.)
Telefon 03591 671540, Montag-Freitag von 10.00–14.00 Uhr
- Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
Telefon 0351 89692890, Montag-Freitag: 9.00–18.00 Uhr -
Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen
Telefon: 03591 275824
E-Mail: ist-ol-nsl@web.de
Frauenschutzhaus Bautzen
Telefon: 03591 45120
www.fsh-bautzen.de
Downloads
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Fassung-RV-SaechsCoronaSchVO_31032020.pdf
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 31.03.2020
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/20-03-31AllgV-VeranS_Verbot-von-Veranstaltungen.pdf
Verbot von Veranstaltungen – Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 31.03.2020
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Gesundheitsamt/Fragebogen_Corona.pdf
Fragebogen zur Selbsteinschätzung – Corona-Virus-Infektion
Allgemeine Hinweise
www.coronavirus.sachsen.de
Der Freistaat Sachsen hat ein eigenes Corona-Portal geschaltet: Hier finden sich alle Informationen, Anträge, Merkblätter für jedes Anliegen.
www.landkreis-bautzen.de/corona
Allgemeine Informationen rund um das Corona-Virus und Handlungsempfehlungen