Bautzen, DER LANDKREIS

Corona-Bericht Landkreis Bautzen vom 15.05.2020

15.05.2020

Stand: 14:00 Uhr

Bislang 453 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen

Stand der Erkrankungen

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 453 (+5 zum Vortag) gestiegen. Davon sind 117 Personen erkrankt. Unter den Neuinfektionen befinden sich keine Kinder.

Eine weitere Patientin ist leider verstorben. Dabei handelt es sich um eine Pflegebedürftigte, die von einem ambulanten Pflegedienst betreut wurde. „Ich möchte den Angehörigen der Verstorbenen an dieser Stelle mein tiefstes Beileid aussprechen“, sagte Landrat Michael Harig. Bislang sind 14 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen gestorben. 

Die geringe Zahl der Neuinfektionen sorgt dennoch für größere Herausforderungen: So ist ein positiver Fall in einem weiteren ambulanten Pflegedienst festgestellt worden. Das Gesundheitsamt testet jetzt das gesamte Personal und den engsten Patientenkreis. Insgesamt müssen zunächst rund 70 Personen getestet werden.

Zwei weitere Personen gelten als gesund, insgesamt haben bislang 322 Patienten ihre Infektion überstanden. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen steigt auf 453. Insgesamt konnten bislang 2153 Quarantänen aufgehoben werden.

Aktuell werden 19 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in zwei Fällen ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.

Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage liegt bei 46.

Transparenzhinweis: Dieser Zahl liegen die in unseren Corona-Berichten veröffentlichten Neuinfektionen zu Grunde. Aufgrund des Redaktionsschlusses für den Bericht kann es in Einzelfällen zu Abweichungen von den im Gesundheitsamt registrierten Infektionsmeldungen eines Tages kommen.

Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden

Neue Corona-Regeln des Freistaates

Seit 15. Mai gelten in Sachsen neue Corona-Regeln. Eine entsprechende neue Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen gilt bis 5. Juni 2020.

Das Landratsamt erreichen derzeit zahlreiche Anfragen von Veranstaltern, Sportstudios, Freibädern, in welcher Form Hygienekonzepte durch das Gesundheitsamt genehmigt werden. Derzeit wird geprüft, welche Einrichtungen tatsächlich genehmigungspflichtig sind und wo eine Abstimmung genügt. Dazu wird das Landratsamt voraussichtlich am Donnerstag konkrete Hinweise geben können.

Informationen für Kitas zum eingeschränkten Regelbetrieb

Das Landratsamt erreichen zahlreiche Anfragen von Kindertagesstätten und Eltern zur Umsetzung des Kita-Besuchs ab Montag, 18. Mai 2020. Das Jugendamt hat auf Grundlage des Öffnungskonzepts des Freistaates und der Informationen des Sächsischen Städte- und Gemeindetages noch einmal Hinweise in komprimierter Form erarbeitet.

Genehmigungen von Hygienekonzepten durch den Landkreis

Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird den Landkreisen für wenige Bereiche die Pflicht zur Genehmigung von Hygienekonzepten übertragen. Diese Regelung betrifft nur die folgenden Bereiche:  Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, Freibäder, Freizeit- und Vergnügungsparks. Eine Checkliste, was ein solches Konzept enthalten soll und wie es einzureichen ist, gibt es hier:

Hinweise zu Himmelfahrt

Vor dem Himmelfahrtstag am 21. Mai 2020 weist das Landratsamt Bautzen noch einmal auf die dann geltenden Beschränkungen hin.  

    Gesundheitsamt bietet Tests für Kinder von betroffenen Kitas an

    Das Gesundheitsamt bietet allen Kindern, die von der Schließung der Einrichtungen in Neschwitz, Neukirch b. Königsbrück, Grundschule Räckelwitz und Ralbitz betroffen sind, einen Corona-Test an. Zahlreiche Kinder, die in Quarantäne sind und Symptome gezeigt haben, wurden bereits getestet. Für alle anderen Kinder der Einrichtungen werden diese Tests jetzt vorsorglich durch das Gesundheitsamt angeboten. Eltern können dafür über die Corona-Hotline 03591 525112121 einen Termin vereinbaren.

    Entschädigung

    Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von 67 % des Nettoeinkommens erhalten. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber den Antrag bei der Landesdirektion Sachsen (LDS). Selbständige hingegen müssen den Antrag als Sorgeberechtigte selbst stellen. Die Entschädigung wird nach Auskunft der Landesdirektion auch gezahlt, wenn nur einzelne Gruppen geschlossen werden oder die Eltern aufgrund eingeschränkter Betreuungszeiten der Einrichtung eine Betreuung nicht absichern können.

    Landratsamt bietet Tests für tschechische Berufspendler an

    Aufgrund der aktuellen Pendlerregelungen bietet der Landkreis Bautzen jetzt tschechischen Berufspendlern die Möglichkeit für Corona-Tests an. Für den Test melden sich die Arbeitnehmer oder deren Unternehmen über die Corona-Hotline im Bautzener Gesundheitsamt, um einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin muss ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt und eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Das entsprechende Formular gibt es hier zum Download. Der Landkreis Bautzen übernimmt die Hälfe der Testkosten, der verbleibende Kostenteil von rund 30 Euro wird dem Unternehmen in Rechnung gestellt.

      Hinweise für Reiserückkehrer

      • Auslandsrückkehrer müssen sich bei Gesundheitsamt melden
        EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien müssen sich nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt zwingend bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 melden. Das gilt auch für Deutsche. Es wird durch das Amt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine entsprechende Verordnung des Freistaates vom 9. April wurde jetzt bis 20. Mai 2020 verlängert.
         
      • Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.3.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
         
      • Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.

      Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne

      • Quarantäne ist kein Urlaub
        Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist.  Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung.
         
        • Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 – 13.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
        • Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
           
      • Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantäne
        In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!

      Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer

      Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer auf folgenden Webseiten.

      Wichtige Hotlines

      • Die Corona-Hotline 03591 5251 12121 des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
        Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
        Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
        Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
        Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
        Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
         

      • Das Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.

      Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
      Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
      Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
      Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
      Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

      Telefon: 03591 5251-11511
      E-Mail: corona@lra-bautzen.de

      • Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank
        Telefon 0351 4910-1100
         
      • Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 bis 18.00 Uhr besetzt.

        Telefon: 0800 1000214
        E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
         
      • Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
        Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr
         
      • Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
        Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen  
        Telefon: 03591 275824
        E-Mail: ist-ol-nsl@web.de

        Frauenschutzhaus Bautzen
        Telefon: 03591 45120
        www.fsh-bautzen.de