Stand: 17:30
Bislang 448 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 448 (+9 zum Vortag) gestiegen. Davon sind 115 Personen erkrankt. Ein größerer Teil der Neuinfektionen betrifft erneut Kinder. Dabei handelt es sich in der Regel um Kinder, die sich im häuslichen Bereich bei Geschwistern oder anderen Familienangehörigen angesteckt haben. Weitere Tests von unter Quarantäne stehenden Kindern geschlossener Betreuungseinrichtungen sind negativ ausgefallen. Es stehen jedoch noch einige Testergebnisse aus.
Eine weitere Person gilt als gesund, insgesamt haben bislang 320 Patienten ihre Infektion überstanden. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen steigt auf 449. Insgesamt konnten bislang 2133 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden 19 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in zwei Fällen ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Bislang sind 13 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen gestorben.
Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage liegt bei 65.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
Neue Corona-Regeln des Freistaates gelten ab 15. Mai
Ab 15. Mai gelten in Sachsen neue Corona-Regeln. Eine entsprechende neue Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen gilt bis 5. Juni 2020.
Das Landratsamt erreichen derzeit zahlreiche Anfragen von Veranstaltern, Sportstudios, Freibädern, in welcher Form Hygienekonzepte durch das Gesundheitsamt genehmigt werden. Derzeit wird geprüft, welche Einrichtungen tatsächlich genehmigungspflichtig sind und wo eine Abstimmung genügt. Dazu wird das Landratsamt voraussichtlich am Donnerstag konkrete Hinweise geben können.
Genehmigungen von Hygienekonzepten durch den Landkreis
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird den Landkreisen für wenige Bereiche die Pflicht zur Genehmigung von Hygienekonzepten übertragen. Diese Regelung betrifft nur die folgenden Bereiche: Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Opernhäuser, Freibäder, Freizeit- und Vergnügungsparks. Eine Checkliste, was ein solches Konzept enthalten soll und wie es einzureichen ist, gibt es hier:
Schülerbeförderung läuft ab Montag wieder normal
Die Beförderung der Schüler ab Montag wird weiter nach dem normalen Fahrplan der öffentlichen Linien und den bekannten Schulbusverkehren durchgeführt. Insbesondere werden die Spezialbeförderungen ihre normalen Touren wieder aufnehmen. Es ist damit zu rechnen dass die Abstandsregeln in den Kleinbussen nicht bzw. nur schwer eingehalten werden können. Daher ist es insbesondere in diesen Fällen wichtig, auf die Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes zu achten. Alle Begleitpersonen und Schüler werden in gegenseitiger Rücksichtnahme und zum Selbstschutz dazu angehalten.
Hinweise zu Himmelfahrt
Vor dem Himmelfahrtstag am 21. Mai 2020 weist das Landratsamt Bautzen noch einmal auf die dann geltenden Beschränkungen hin. Die aktuellen Regeln aus der Corona Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen verlangen im öffentlichen Raum einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Das gilt nicht für Personen, die in einem gemeinsamen Hausstand leben und zusätzlich die Angehörigen eines weiteren Hausstandes.
Dieses Abstandsgebot wirkt sich auch auf geplante Unternehmungen am bevorstehenden Feiertag aus: Wanderungen, Fahrradtouren, Grillfeiern oder ein gemeinsames Picknick sind nur innerhalb der eigenen Familie und höchstens mit Angehörigen einer weiteren Familie möglich. Bei einer „zufälligen“ Begegnung mehrerer, nicht in einem Hausstand lebender Personen kann ein Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen vorliegen.
Gaststätten dürfen ab dem 15. Mai 2020 wieder öffnen, allerdings werden dort Hygieneauflagen gelten, die zwingend zu beachten sind. Versammlungen nach dem Sächsischen Versammlungsgesetz sind 48 Stunden vor Bekanntgabe dem Ordnungsamt des Landkreises anzuzeigen.
Gesundheitsamt bietet Tests für Kinder von betroffenen Kitas an
Das Gesundheitsamt bietet allen Kindern, die von der Schließung der Einrichtungen in Neschwitz, Neukirch b. Königsbrück, Grundschule Räckelwitz und Ralbitz betroffen sind, einen Corona-Test an. Zahlreiche Kinder, die in Quarantäne sind und Symptome gezeigt haben, wurden bereits getestet. Für alle anderen Kinder der Einrichtungen werden diese Tests jetzt vorsorglich durch das Gesundheitsamt angeboten. Eltern können dafür über die Corona-Hotline 03591 525112121 einen Termin vereinbaren.
Entschädigung
Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von 67 % des Nettoeinkommens erhalten. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber den Antrag bei der Landesdirektion Sachsen (LDS). Selbständige hingegen müssen den Antrag als Sorgeberechtigte selbst stellen. Die Entschädigung wird nach Auskunft der Landesdirektion auch gezahlt, wenn nur einzelne Gruppen geschlossen werden oder die Eltern aufgrund eingeschränkter Betreuungszeiten der Einrichtung eine Betreuung nicht absichern können.
- https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854 Es wird empfohlen den Antrag auf Entschädigung erst nach Ablauf der verordneten Schließzeit der Schule oder Kita zu stellen.
Gesundheitsamt testet in weiterem Pflegeheim
Das Gesundheitsamt hat diese Woche anlassbezogen ein weiteres Pflegeheim im Landkreis Bautzen getestet. Alle Tests waren negativ.
Besuche im sächsischen Justizvollzug wieder möglich
Ab 18. Mai 2020 sind Besuche in den sächsischen Justizvollzugsanstalten durch eine nahestehende Person der oder des Gefangenen wieder zugelassen. Besucher können außerdem durch ein Kind begleitet werden. Es gelten verstärkte Hygieneregeln mit Trennscheibe und mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern. Außerdem muss während des Besuchs eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, die von den Besucherinnen und Besuchern mitzubringen ist.
Landratsamt bietet Tests für tschechische Berufspendler an
Aufgrund der aktuellen Pendlerregelungen bietet der Landkreis Bautzen jetzt tschechischen Berufspendlern die Möglichkeit für Corona-Tests an. Für den Test melden sich die Arbeitnehmer oder deren Unternehmen über die Corona-Hotline im Bautzener Gesundheitsamt, um einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin muss ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt und eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Das entsprechende Formular gibt es hier zum Download. Der Landkreis Bautzen übernimmt die Hälfe der Testkosten, der verbleibende Kostenteil von rund 30 Euro wird dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
Hinweise für Reiserückkehrer
- Auslandsrückkehrer müssen sich bei Gesundheitsamt melden
EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien müssen sich nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt zwingend bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 melden. Das gilt auch für Deutsche. Es wird durch das Amt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine entsprechende Verordnung des Freistaates vom 9. April wurde jetzt bis 20. Mai 2020 verlängert.
- Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.3.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
- Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne
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Quarantäne ist kein Urlaub
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist. Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung.
- Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 – 13.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
- Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
- Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantäne
In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer
Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer auf folgenden Webseiten.
Wichtige Hotlines
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Die Corona-Hotline 03591 5251 12121 des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
- Das Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefon: 03591 5251-11511
E-Mail: corona@lra-bautzen.de
- Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank
Telefon 0351 4910-1100
- Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 bis 18.00 Uhr besetzt.
Telefon: 0800 1000214
E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
- Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr
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Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen
Telefon: 03591 275824
E-Mail: ist-ol-nsl@web.de
Frauenschutzhaus Bautzen
Telefon: 03591 45120
www.fsh-bautzen.de
Downloads
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 12.05.2020
- Anordnung von Hygiene-Auflagen des Freistaates vom 12.05.2020
- Allgemeinverfügung zur Schließung von Kitas und Schulen vom 12.05.2020
- Allgemeinverfügung zur Regulierung des Betriebes von Grundschulen vom 16.05.2020
- Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung (Änderung) vom 30.04.2020
- Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche vom 01.05.2020
- Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote vom 12.05.2020
- Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen des Freistaates vom 12.05.2020
- Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 12.05.2020
- Regelungen Regelungen für Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen, Hospize vom 12.05.2020Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen, Hospize vom 01.05.2020
- Fragebogen zur Selbsteinschätzung - Corona-Virus-Infektion