Stand: 16:30 Uhr
Bislang 427 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 427 (+9 zum Vortag) gestiegen. Davon sind 105 Personen erkrankt.
Unter den Neuinfektionen der zurückliegenden Tage befinden sich auch zahlreiche Kinder und Jugendliche im Alter von 2 bis 17 Jahren. Testergebnisse von weiteren jungen Kontaktpersonen, die inzwischen Symptome zeigten, stehen noch aus. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass Personen, die getestet werden, bis zur Vorlage des Testergebnisses ihre sozialen Kontakte weitgehend reduzieren sollen.
12 weitere Personen gelten als gesund, insgesamt haben bislang 309 Patienten ihre Infektion überstanden. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 373, da zahlreichen Quarantänen ausliefen. Insgesamt konnten bislang 2076 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden 18 positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in zwei Fällen ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Bislang sind 13 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie im Landkreis Bautzen gestorben.
Maßnahmen und Empfehlungen der Behörden
Neue Corona-Regeln des Freistaates gelten ab 15. Mai
Ab 15. Mai gelten in Sachsen neue Corona-Regeln. Eine entsprechende neue Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen gilt bis 25. Mai 2020. Die Verfügung wird vom Freistaat Sachsen veröffentlicht. In der Verfügung wird funter anderem folgendes festegelegt:
- Zusätzlich zu den bisherigen Kontaktmöglichkeiten ist künftig auch der Kontakt mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt.
- Zusammenkünfte der eigenen Kinder im eigenen Wohnbereich mit bis zu drei weiteren Kindern aus der eigenen Klasse beziehungsweise der eigenen festen Kita-Gruppe zum Zweck gemeinsamen Lernens oder geteilter Betreuung sind erlaubt
- Individuelle Reisen sind unbeschränkt möglich, Busreisen bleiben untersagt.
- Versammlungen nach dem Versammlungsrecht sind erlaubt, wenn der Veranstalter sicherstellt, dass die Teilnehmer während der gesamten Versammlung den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, die Teilnehmer eine Mund-Nasen-Bedeckung verwenden, und sichergestellt ist, dass durch die Einhaltung von Sicherheitsabständen zwischen der Versammlung und dem sonstigen öffentlichen Raum der Schutz der übrigen Bevölkerung beachtet wird.
- Besuchsverbote für Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Alten- und Pflegeheime bleiben in Kraft, Besuche sind aber im Ausnahmefall möglich.
- Gelockert werden die Besuchsregelungen für Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Kinder- und Jugendarbeit und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind wieder möglich. Gleiches gilt für Seniorentreffpunkte (ohne Übernachtung).
- Kinos, Konzertveranstaltungsorte und Theater dürfen mit durch den Landkreis genehmigten Hygienekonzepten wieder öffnen. Gleiches gilt für Tanzschulen, Fitness- und Sportstudios, Sportstätten ohne Publikum, Freibäder, Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen sowie Freizeit- und Vergnügungsparks.
- Möglich ist der Besuch von Fahr-, Flug- und Bootsschulen einschließlich der Durchführung von Übungsstunden und der praktischen Prüfung.
- Einzelhandelsgeschäfte können ohne Reduzierung der Verkaufsfläche öffnen. Die 800-Quadratmeter-Regel gilt ab sofort nicht mehr, es ist 1 Kunde pro 20 Quadratmeter-zulässig.
- Gaststätten und Beherbergungsbetriebe dürfen wieder mit Ausnahme des Barbetriebes wieder öffnen, der Branchenverband Dehoga stellt dafür eine Checkliste zur Verfügung. Für jeden Betrieb muss eine verantwortliche Person zur Einhaltung der Regeln benannt werden.
- Geschlossen bleiben weiterhin Badeanstalten in geschlossenen Räumen, Saunen und Dampfbäder, Messeveranstaltungen, Spezialmärkte, Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Reisebusreisen und Prostitutionsstätten sowie die Vermittlung von Prostitution.
- Notfallmechanismus: Landkreise können Maßnahmen ergreifen, wenn 50 bestätigte Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auftreten. Für den Fall eines konkreten räumlich begrenzten Anstiegs der Infektionszahlten werden entsprechend regional oder auf einzelne Einrichtungen begrenzte Maßnahmen ergriffen.
- https://www.coronavirus.sachsen.de/ Alle Informationen des Freistaates Sachsen zur Coronapandemie finden Sie auf dieser Seite.
- https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236832 Zur Pressemitteilung des Freistaates Sachsen vom 12.05.2020
Notbetreuung für Pflegebedürftige in Tagespflegen
Das Sozialministerium kann in Ausnahmefall eine Notbetreuung in Tagespflegen genehmigen. Das gilt zum Beispiel, wenn die pflegenden Angehörigen ihre Tätigkeit in einem Beruf wiederaufnehmen, der für die Erhaltung der Infrastruktur notwendig ist und es keine alternative Möglichkeit der Betreuung der pflegebedürftigen Menschen gibt oder wenn pflegende Angehörige selbst bereits aufgrund hohen Alters an ihre Belastungsgrenze kommen. Die Notwendigkeit muss für jeden einzelnen Gast dargelegt sein.
- https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/236808 Mehr dazu finden Sie in der Pressemitteilung des Freistaates Sachsen vom 12.05.2020 anlässlich des Internationalen Tages der Pflege
Informationen zum Kita- und Schulbetrieb ab 18. Mai
Ein eingeschränkter Regelbetrieb von Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist ab dem 18. Mai wieder möglich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Freistaat heute beschlossen. Danach ist der Besuch von Schulen einschließlich Schulen des zweiten Bildungsweges unter Beachtung strenger Hygieneregeln gestattet. Abweichend davon finden Unterricht und schulische Veranstaltungen für die Schüler der Klassenstufen 4 bis 9 in den Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bis einschließlich 1. Juni 2020 nicht statt. Die Allgemeinverfügung tritt am 18. Mai in Kraft und gilt bis zum 5. Juni.
- https://medienservice.sachsen.de/medien/news/236836 Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Freistaates Sachsen vom 12.05.2020
Gesundheitsamt bietet Tests für Kinder von betroffenen Kitas an
Das Gesundheitsamt bietet allen Kindern, die entweder von angeordneten Quarantänen oder der Schließung der Einrichtungen in Neschwitz, Neukirch b. Königsbrück, Grundschule Räckelwitz und Ralbitz betroffen sind, einen Corona-Tests an. Zahlreiche Kinder, die als engere Kontaktpersonen gelten, wurden bereits getestet. Für alle anderen Kinder der Einrichtungen werden diese Tests jetzt vorsorglich durch das Gesundheitsamt angeboten. Eltern können dafür über die Corona-Hotline 03591 525112121 einen Termin vereinbaren.
Kita in Neschwitz bis 22.05.2020 geschlossen
Die durch einen Corona-Fall betroffene Kita in Neschwitz wird erst am 25.05.2020 wieder öffnen. Die Eltern werden durch die Einrichtung direkt informiert.
Kita in Neukirch bei Königsbrück bleibt geöffnet
Trotz eines Corona-Falls in der Kita „Wichtelburg“ in Neukirch bei Königsbrück kann die Notbetreuung weiter angeboten werden. Durch die räumliche Organisation musste nur eine Gruppe geschlossen werden. Alle betroffenen Eltern wurden am Wochenende informiert.
Keine Notbetreuung in der Grundschule Räckelwitz
Wegen eines Corona-Falls findet bis zum 15.05.2020 hier keine Notbetreuung statt. Da die 4. Klasse räumlich getrennt unterrichtet wurde, können diese Schülerinnen und Schüler auch weiter in die Schule gehen. Dem Schulstart für die Klassen 1 bis 3 am 18. Mai 2020 steht jedoch nichts im Wege. Nur die Schüler, deren Eltern bereits informiert wurden, müssen sich bis 25. Mai 2020 gedulden.
Kita in Ralbitz geschlossen
Wegen eines Corona-Falls wird die Kindertagesstätte „Dr. Jurij Młynk“ in Ralbitz bis 20. Mai 2020 geschlossen. Die Kita öffnet damit erst wieder am 25. Mai. Die zur Kita gehörende Hort-Einrichtung Truppener Straße 1 in Ralbitz und die Krippe Radlubinstraße 23 in Schmerlitz sind davon nicht betroffen und bleiben weiter geöffnet.
Entschädigung
Eltern, die ihre Kinder aufgrund von Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von 67 % des Nettoeinkommens erhalten. Bei Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber den Antrag bei der Landesdirektion Sachsen. Selbständige hingegen müssen den Antrag als Sorgeberechtigte selbst stellen.Es wird empfohlen den Antrag auf Entschädigung erst nach Ablauf der verordneten Schließzeit der Schule oder Kita zu stellen.
- https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=16304&art_param=854 Ausführliches zur Entschädigung für Eltern, die Kinder wegen Schul- und Kita-Schließungen selbst betreuen müssen, finden Sie auf der Seite der Landesdirektion Sachsen.
Landratsamt bietet Tests für tschechische Berufspendler an
Aufgrund der aktuellen Pendlerregelungen bietet der Landkreis Bautzen jetzt tschechischen Berufspendlern die Möglichkeit für Corona-Tests an. Für den Test melden sich die Arbeitnehmer oder deren Unternehmen über die Corona-Hotline im Bautzener Gesundheitsamt, um einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin muss ein gültiges Ausweisdokument vorgezeigt und eine Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Das entsprechende Formular gibt es hier zum Download. Der Landkreis Bautzen übernimmt die Hälfe der Testkosten, der verbleibende Kostenteil von rund 30 Euro wird dem Unternehmen in Rechnung gestellt.
Hinweise für Reiserückkehrer
- Auslandsrückkehrer müssen sich bei Gesundheitsamt melden
EU-Bürger, Bürger eines Schengen-assoziierten Staates oder langjährig in Deutschland wohnhafte Personen sowie deren Familien müssen sich nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt zwingend bei der Corona-Hotline des Gesundheitsamtes unter Telefon 03591 5251 12121 melden. Das gilt auch für Deutsche. Es wird durch das Amt eine 14-tägige Quarantäne angeordnet. Eine entsprechende Verordnung des Freistaates vom 9. April wurde jetzt bis 20. Mai 2020 verlängert.
- Eine Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Arbeitgeber oder generelle Abstriche bei Personen ohne Symptome werden im Gesundheitsamt und auch an anderer Stelle nicht durchgeführt. Ausnahme sind die Reiserückkehrer: Hier erfolgt für alle ab 28.3.2020 zurückgekehrten Personen der Testabstrich durch das Gesundheitsamt.
- Sollten Sie Erkältungssymptome haben, ohne dass ein Kontakt zu einem bestätigten Erkrankungsfall bzw. der Aufenthalt in einem Risikogebiet vorangegangen ist, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt zur weiteren Diagnostik.
Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne
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Quarantäne ist kein Urlaub
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist. Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung.
- Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 – 13.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
- Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
- Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantäne
In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer
Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer auf folgenden Webseiten.
Wichtige Hotlines
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Die Corona-Hotline 03591 5251 12121 des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
- Das Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefon: 03591 5251-11511
E-Mail: corona@lra-bautzen.de
- Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank
Telefon 0351 4910-1100
- Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 bis 18.00 Uhr besetzt.
Telefon: 0800 1000214
E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
- Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr
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Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen
Telefon: 03591 275824
E-Mail: ist-ol-nsl@web.de
Frauenschutzhaus Bautzen
Telefon: 03591 45120
www.fsh-bautzen.de
Downloads
- Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 12.05.2020
- Anordnung von Hygiene-Auflagen des Freistaates vom 12.05.2020
- Allgemeinverfügung zur Schließung von Kitas und Schulen vom 12.05.2020
- Allgemeinverfügung zur Regulierung des Betriebes von Grundschulen vom 16.05.2020
- Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung (Änderung) vom 30.04.2020
- Betretungsverbot in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche vom 01.05.2020
- Betretungsverbot für Werkstätten für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstrukturierende Angebote vom 12.05.2020
- Anordnung von Schutzmaßnahmen an Krankenhäusern und stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen des Freistaates vom 12.05.2020
- Betretungsverbot von Tagespflegeeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch vom 12.05.2020
- Regelungen Regelungen für Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen, Hospize vom 12.05.2020Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften pflegebedürftiger Menschen, Hospize vom 01.05.2020
- Fragebogen zur Selbsteinschätzung - Corona-Virus-Infektion