Status: 13:00 Uhr
Bislang 497 bestätigte Coronavirus-Infektionen im Landkreis Bautzen
Stand der Erkrankungen
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Landkreis Bautzen ist auf 497 (+ 1) gestiegen. Davon sind 29 Personen erkrankt.
Insgesamt haben bereits 449 Patienten ihre Infektion überstanden. Die Zahl der aktuell angeordneten Quarantänen sinkt auf 67. Insgesamt konnten 2790 Quarantänen aufgehoben werden.
Aktuell werden sechs positiv getestete Personen in einer Klinik behandelt. Es ist derzeit in zwei Fällen ein schwerer Verlauf zu verzeichnen.
Bisher sind 19 Patienten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gestorben.
Die Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage liegt bei 3. Der kritische Wert für notwendige Verschärfungen der Corona-Maßnahmen liegt für den Landkreis Bautzen bei 150 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen.
Transparenzhinweis: Dieser Zahl liegen die in unseren Corona-Berichten veröffentlichten Neuinfektionen zu Grunde. Aufgrund des Redaktionsschlusses für den Bericht kann es in Einzelfällen zu Abweichungen von den im Gesundheitsamt registrierten Infektionsmeldungen eines Tages kommen.
Regelbetrieb: Gesundheitsamt arbeitet wieder dezentral
Das Gesundheitsamt kehrt zurück in den Normalbetrieb. Das Personal, das teilweise aus anderen Ämtern hinzugezogen wurde, kehrt wieder an seine ursprünglichen Arbeitsplätze zurück. Die Aufgaben der Teams für Hotline, Quarantänen und Bescheide im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden nun standortbezogen bearbeitet. Notwendige Corona-Tests werden vorerst weiter im Testcenter in der Taucherstraße durchgeführt.
Neue Corona-Regeln für Sachsen
Die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates gilt ab 6. Juni 2020.
Neu ist:
- Feiern mit Familie, Freunden und Bekannten bis 50 Personen sind erlaubt
- Treffen im öffentlichen Raum mit bis zu 10 Personen sind möglich
- Schulen: Elternabende, Zeugnisausgaben und Abschlussfeiern sind möglich, wenn die Schulleitung zustimmt
- Kitas: Flexiblere Handhabung von Gruppentrennung ist möglich
- Reisebusse dürfen wieder fahren
- Saunas sind unter Auflagen erlaubt
- Messen sind unter Auflagen erlaubt
- Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser können wieder unter Auflagen besucht werden. Gleiches gilt für Wohngemeinschaften von Menschen mit Behinderungen, Werkstätten für behinderte Menschen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
- Kinder-und Jugenderholung in festen Gruppen ist unter Auflagen erlaubt
Weiterhin gilt:
- Mund-Nasen-Schutz im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen
- Mindestabstand
- Großveranstaltungen bleiben verboten
- Volksfeste, Jahrmärkte, Diskotheken, Clubs, Musikclubs, Tanzveranstaltungen, Dampfbäder und Dampfsaunen, Prostitutionsstätten und Sportveranstaltungen mit Publikum bleiben verboten
- Schulbesuch in den Grundschulen ist freiwillig
- Eingeschränkter Regelbetrieb weiterhin für Gymnasien und Oberschulen
Auf dem Portal www.coronavirus.sachsen.de hat der Freistaat alle derzeit gültigen Verordnungen eingestellt. Diese betreffen
- Kitas und von Schulen
- Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
- Hygieneauflagen
- https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-06-03.pdf Die Details der Regelungen können hier nachgelesen werden
Checkliste zur Erstellung von Hygienekonzepten
Nutzen Sie unsere Checkliste zur Erstellung Ihres Hygienekonzeptes:
Einreise nach Tschechien ab sofort wieder möglich
Die tschechische Regierung hat beschlossen, ab heute – 05.06.2020 – 12.00 Uhr alle derzeit geltenden Reisebeschränkungen in Bezug auf Deutschland aufzuheben.
Hinweise für Auslandsrückkehrer
Aktuelle Regeln für Reiserückkehrer aus dem Ausland
Rückkehrer aus dem Ausland müssen sich beim Gesundheitsamt melden, wenn sie aus Ländern einreisen, die außerhalb der EU liegen. Zur EU zählen in diesem Sinne auch Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien, Nordirland.
Diese Einreisenden sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise in ihre Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Außerdem muss das Gesundheitsamt informiert werden. Bei Krankheitssymptomen ist ebenfalls das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.
Für die genannten EU-Länder gelten die Pflichten nur, wenn Personen aus einem Land einreisen, das in den letzten sieben Tagen in Summe 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner meldete.
Ausnahmen gelten für Saisonarbeitskräfte, Personen im Transportwesen, das Personal kritischer Sektoren und Durchreisende.
Hinweise für Coronavirus-Infizierte und Menschen in Quarantäne
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Quarantäne ist kein Urlaub
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass eine angeordnete Quarantäne strikt zu befolgen ist. Dazu zählt, dass triftige Gründe für das Verlassen der eigenen Wohnung, wie sie als Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen formuliert sind, nicht für Personen in Quarantäne gelten. Das Verlassen der Wohnung bzw. des Grundstücks ist daher auch nicht für Sport und Bewegung erlaubt. Personen, für die eine Quarantäne angeordnet wurde, haben sich auch im familiären Haushalt so weit wie möglich zu isolieren. Das bedeutet, dass auf gemeinsame Mahlzeiten und die gemeinsame Nutzung von Räumen verzichtet wird. Auch das gemütliche Feierabend-Bier mit dem Nachbar im Garten ist nicht gestattet. Für Personen in Quarantäne gelten zudem besondere Regeln bei der Müllentsorgung.
- Sollte sich der Gesundheitszustand von Personen in Quarantäne verschlechtern, kann zu den Sprechzeiten (Montag, Mittwoch, Freitag: 8.30 – 13.00 Uhr, Dienstag & Donnerstag: 8.30 – 18.00 Uhr) eine Meldung an die Corona-Hotline 03591 5251-12121 erfolgen. Außerhalb der Sprechzeiten kontaktieren Sie bitte den Bereitschaftsdienst 116117.
- Angehörige von Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt wurden, sollen den Kontakt zu anderen Personen vorerst für die Dauer der Quarantäne reduzieren. Sie stehen jedoch nicht unter Quarantäne und unterliegen damit auch nicht den strengen Auflagen.
- Polizei kontrolliert Einhaltung von Quarantäne
In Zusammenarbeit mit der Polizei verschärft das Gesundheitsamt die Kontrolle der angeordneten Quarantänen. Betroffene Personen, die durch die Kontrollanrufe des Gesundheitsamtes nicht erreichbar sind, werden der Polizei gemeldet. Diese sucht die Personen auf. Verstöße gegen eine angeordnete Quarantäne sind eine Straftat. Sie können mit empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Das gilt auch für die mündliche Anordnung des Gesundheitsamtes. Erste Verfahren wurden bereits eingeleitet. Bitte handeln Sie besonnen – Sie gefährden sonst die Gesundheit Ihrer Mitmenschen!
Hinweise für Unternehmen und Arbeitnehmer
Umfangreiche Informationen finden Unternehmer und Arbeiternehmer auf folgenden Webseiten.
Wichtige Hotlines
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Die Corona-Hotline 03591 5251 12121 des Landkreises Bautzen für medizinische Fragen/Verdachtsfälle/Reiserückkehrer ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
- Das Bürgertelefon des Landkreises Bautzen für allgemeine Anfragen ist werktags von Montag bis Freitag wie folgt besetzt.
Mo: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Di: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Mi: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Do: 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefon: 03591 5251-11511
E-Mail: corona@lra-bautzen.de
- Hotline für Firmen: Beratungszentrum der Sächsischen Aufbaubank
Telefon 0351 4910-1100
- Der Freistaat Sachsen hat eine zentrale Hotline für alle Fragen rund um die Corona-Pandemie eingerichtet. Dort können auch Fragen zu den Allgemeinverfügungen gestellt werden. Die Hotline ist von Montag bis Freitag täglich von 7.00 bis 18.00 Uhr besetzt.
Telefon: 0800 1000214
E-Mail: corona-av@sms.sachsen.de
- Ökumenisches „Corona-Sorgentelefon“
Telefon 0351 89692890, Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr
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Beratungsangebote bei häuslicher Gewalt
Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Ostsachsen
Telefon: 03591 275824
E-Mail: ist-ol-nsl@web.de
Frauenschutzhaus Bautzen
Telefon: 03591 45120
www.fsh-bautzen.de