Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Sperrbezirke Bautzen/Doberschau-Gaußig und Weißenberg/Malschwitz/Hochkirch
Sperrbezirke werden aufgehoben
Mit der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 03.12.2020 hebt das Landratsamt Bautzen die Allgemeinverfügung vom 09.10.2019 vollständig auf:
- Die Sperrbezirke Bautzen/Doberschau-Gaußig und Weißenberg/Malschwitz/Hochkirch werden aufgehoben.
- Die Anordnungen zu Bienenständen und Bienenvölkern werden ebenfalls aufgehoben.
Grund für den Erlass der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 03.12.2020
Das Landratsamt Bautzen erließ am 09.10.2019 eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut, da diese Tierseuche bei Bienenbeständen im Landkreis amtlich festgestellt wurde. Es wurden Sperrbezirke festgelegt und Anordnungen zu Bienenständen und -völkern getroffen.
Nach dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen im Juni 2020 waren alle Bienenvölker in den Sperrbezirken frei von klinischen Symptomen der Amerikanischen Faulbrut. Die Allgemeinverfügung vom 09.10.2019 war daher aufzuheben.
Bekanntmachung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 03.12.2020
Die Allgemeinverfügung wurde im Elektronischen Amtsblatt 02/2021 vom 13.01.2021 bekannt gegeben.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
- Allgemeinverfügung Aufhebung Sperrbezirk Amerikanische Faulbrut vom 03.12.2020 Lesen Sie hier die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung im Wortlaut.