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Die Allgemeinverfügung vom 21.09.2021 ist aufgehoben
Das Landratsamt Bautzen erlässt am 12.07.2023 eine Allgemeinverfügung, welche die Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Amerikanischen Faulbrut vom 21.09.2021 aufhebt. In den aufgelösten Sperrbezirken können jedoch weiterhin klinische und mikrobiologische Untersuchungen durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt angeordnet werden.
Inkrafttreten der Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung vom 12.07.2023 tritt am 13.07.2023 in Kraft.
Bekanntmachung der Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung wird im elektronischen Amtsblatt 28/2023 bekanntgegeben.
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung
Ihr Ansprechpartner im Landratsamt
Die Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Allgemeinverfügung finden Sie auf der Seite zur Dienstleistung Tiergesundheitsschutz und Tierseuchenbekämpfung.