Alle Bürgerinnen und Bürger, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, können das Archivgut des Kreisarchivs benutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivgutes oder sonstigen Berechtigten nichts anderes ergibt.
Den Rahmen für die Benutzung des Kreisarchivs Bautzen bilden bis auf Widerruf
- die Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Kreisarchivs Bautzen (Archivsatzung) vom 28. Oktober 2009;
- die Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für das Benutzen des Kreisarchivs Bautzen (Archivgebührensatzung) vom 28. Oktober 2009;
- die Lesesaalordnung vom 28. November 2009.
Die Archivsatzung und die Archivgebührensatzung können Sie unten auf dieser Seite herunterladen.
Wir bitten Sie, sich zunächst telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, um uns Ihr Forschungsthema zu erläutern und einen Termin für die Akteneinsicht zu vereinbaren. Auf diese Weise können wir Ihren Besuch im Kreisarchiv angemessen vorbereiten und die für Sie interessanten Akten bereitlegen.
Die Akteneinsicht erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des durch Sie ausgefüllten Antrags auf Benutzungsgenehmigung, den Sie von dieser Seite herunterladen können, um ihn zu Hause in Vorbereitung Ihres Besuchs auszufüllen.