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Naturschutz

Mehr Geld für unser natürliches Erbe vom Freistaat Sachsen

Die Novelle der Richtlinie "Natürliches Erbe" bietet deutlich attraktivere Förderkonditionen für Arbeiten im Naturschutz.

Zur Renaturierung von Flüssen, für die Pflege von Hecken, das Anbringen von Nistkästen und für viele andere Arbeiten zur Bewahrung der biologischen Vielfalt gibt es jetzt mehr Geld, feste Kostensätze und einfachere Antragsverfahren.

Informieren Sie sich näher auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft.