Bitte zahlen Sie die Abfallgebühr erst ein, wenn Sie den Gebührenbescheid erhalten haben. Geben Sie dann unbedingt den angegebenen Zahlungsgrund bzw. Verwendungszweck an und verwenden Sie ausschließlich die im Bescheid genannte Bankverbindung. Sonst können wir Ihre Zahlung nicht korrekt zugeordnen.
Löschen Sie noch bestehende Daueraufträge aus Vorjahren bei Ihrer Bank.
Haben Sie uns das Recht zum Bankeinzug erteilt, so buchen wir die Gebühren in der festgesetzten Höhe zum Fälligkeitsdatum ab.
Die Abfallgebühr für Wohngrundstücke setzt zusammen aus:
Die Abfallgebühr für gewerblich genutze oder sonstige Grundstücke setzt sich aus:
Die Pauschalgebühr pro bewohnter Wohnung beträgt 26,16 Euro im Jahr.
Wieviele Personen in der Wohnung leben, ist dabei nicht von Bedeutung.
Für jeden Abfallbehälter auf Ihrem Grundstück wird eine Bereitstellungsgebühr erhoben.
Gebühr für Wohngrundstücke:
Gebühr für gewerblich genutzte oder sonstige Grundstücke:
Die Behälterbereitstellungsgebühr fällt für Restabfall- und für Bioabfallbehälter an.
Für die Entleerung der Abfallbehälter fällt eine Gebühr pro Entleerung an.
Die Leerungsgebühr für Restabfallbehälter beträgt:
Für jeden Restabfallbehälter gelten 3 Mindestleerungen im Halbjahr.
Die Leerungsgebühr für Bioabfallbehälter beträgt:
Für Bioabfallbehälter gelten keine Mindestleerungen.
Pro Restabfallbehälter und Kalenderhalbjahr werden mindestens drei Entleerungen berechnet. Dabei spielt es keine Rolle, wieviele Personen den Behälter nutzen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Abfälle regelmäßig entsorgt werden (§ 3 Abfalklwirtschaftssatzung).
Das Mindestvolumens ist ausschließlich von der Zahl der Personen abhängig, die den Abfallbehälter nutzen.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Jahre 2009 in einem Urteil festgestellt, dass bei konsequenter Abfallvermeidung und guter Abfalltrennung der Restmüll auf ein Volumen von 5-7 Litern pro Person und Woche reduzierbar ist. Der Landkreis Bautzen hat daher das Mindestvolumen auf sechs Liter pro Person und Woche festgelegt. Damit soll sichergestellt werden, dass alle Restabfälle ordnungsgemäß entsorgt werden - so wie es das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz der Bundesrepublik Deutschland bestimmt .
Das Mindestvolumen hilft Ihnen, Größe und Zahl der Restabfallbehälter realistisch einzuschätzen, die Sie für Ihr Grundstück benötigen.
Stellt das Landratsamt Bautzen fest, dass die Abfallmenge, die Sie zur Entsorgung bereitstellen, erheblich vom Mindestvolumen abweicht, kann es prüfen, wo die Differenzmenge geblieben ist. Das Landratsamt kann Ihnen dann auch zusätzliche Abfallbehälter zuweisen (§ 16, Absatz 2b der Abfallwirtschaftssatzung).
Sollten Sie kurzzeitig mehr Restabfall haben, als in Ihre Restabfalltonne passt, können Sie auch handelsübliche Restabfallsäcke ("Blaue Säcke") mit einem Volumen bis zu 120 Liter nutzen. Die Säcke stellen Sie bitte zum Abfuhrtermin an der gleichen Stelle, wie Ihre Restabfalltonne zur Abholung bereit.
Auf den Sack kleben Sie vorher bitte eine Gebührenwertmarke zum Preis von 6,75 €.