| Postanschrift: | Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen |
|---|---|
| Besucheradresse: | Kamenz, Jesauer Feldweg 4 |
| Leiterin: | Gisela Lorber |
| Telefon: | 03591 5251-10330 |
| Fax: | 03591 5250-10330 |
| E-Mail: | kreisarchiv@lra-bautzen.de |
| Aufgaben: |
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| Formulare: | |
| Merkblätter: | |
| Öffnungszeiten: | |
| Montag: | geschlossen |
| Dienstag: | 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: | geschlossen |
| Hinweis: | Bauakten werden nicht durch das Kreisarchiv betreut. Nähere Informationen über Ansprechpartnerinnen und Standorte finden Sie im Hinweisblatt für Bauakten. |
| Hinweis: |
Die Zuständigkeit ist sowohl geographisch als auch zeitlich abgegrenzt. Sie richtet sich nach den Veränderungen in der Verwaltungsstruktur durch die Kreisgebietsreformen Sachsens. |
|---|---|
| Ansprechpartnerin: | Claudia Richert |
|---|---|
| Telefon: | 03578 7871-10356 |
| E-Mail: | kreisarchiv@lra-bautzen.de |
| Ansprechpartner: | Andreas Pietsch |
|---|---|
| Telefon: | 03578 7871-10349 |
| E-Mail: | kreisarchiv@lra-bautzen.de |
| Ansprechpartnerin: | Barbara Behr |
|---|---|
| Telefon: | 03578 7871-10353 |
| E-Mail: | kreisarchiv@lra-bautzen.de |

Das Kreisarchiv Bautzen bewahrt die Überlieferung des Landkreises Bautzen sowie der ehemals bestehenden Vorgängerkreise Bautzen, Bischofswerda, Hoyerswerda und Kamenz seit der Auflösung der Länder in der Deutschen Demokratischen Republik und der Gründung der Kreise im Jahr 1952 auf.
Das Kreisarchiv verwahrt außerdem die Bestände von kreisangehörigen Gemeinden, die kein eigenes Archiv unterhalten, sowie die Bestände ehemals kreislicher Unternehmen.
Darüber hinaus besitzt das Archiv verschiedene Sammlungen sowie eine umfangreiche Archivbibliothek.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, können das Archivgut des Kreisarchivs benutzen, soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivgutes oder sonstigen Berechtigten nichts anderes ergibt.
Den Rahmen für die Benutzung des Kreisarchivs Bautzen bilden bis auf Widerruf
- die Satzung über die Aufgaben und die Benutzung des Kreisarchivs Bautzen (Archivsatzung) vom 28. Oktober 2009;
- die Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für das Benutzen des Kreisarchivs Bautzen (Archivgebührensatzung) vom 28. Oktober 2009;
- die Lesesaalordnung vom 28. November 2009.
Die Archivsatzung und die Archivgebührensatzung können Sie unten auf dieser Seite herunterladen.
Wir bitten Sie, sich zunächst telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, um uns Ihr Forschungsthema zu erläutern und einen Termin für die Akteneinsicht zu vereinbaren. Auf diese Weise können wir Ihren Besuch im Kreisarchiv angemessen vorbereiten und die für Sie interessanten Akten bereitlegen.
Die Akteneinsicht erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des durch Sie ausgefüllten Antrags auf Benutzungsgenehmigung, den Sie von dieser Seite herunterladen können, um ihn zu Hause in Vorbereitung Ihres Besuchs auszufüllen.
Das Kreisarchiv Bautzen hat sich zum Ziel gesetzt, Erschließungsrückstände abzubauen. Fortwährend werden weitere Bestände erschlossen. Die Findbücher dieser Bestände werden nach und nach auf dieser Seite zugänglich gemacht.